Rechtliche Betreuung

 

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Volljährige Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbstständig zu regeln, können durch das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin als gesetzlichen Vertreter, an die Seite gestellt bekommen. Dazu ist ein Beschluss durch das zuständige Betreuungsgericht zwingend erforderlich. Die betroffene Person muss mit der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung einverstanden sein, da es sich dabei um einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt.

Es sei denn, die betroffene Person kann ihren Willen nicht unbeeinflusst von Krankheiten oder anderen Beeinträchtigungen bilden.

Der gerichtlich bestellte Betreuer oder die Betreuerin unterstützt die betroffene Person zum Beispiel beim Regeln von finanziellen, rechtlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten. Die notwendigen Aufgabenkreise für die rechtliche Betreuung werden durch das Amtsgericht festgelegt und orientieren sich an dem jeweiligen Unterstützungsbedarf. Eine Betreuung muss bei dem zuständigen Amtsgericht angeregt werden. Das entsprechende Formular ist bei der Betreuungsstelle des Landkreises Gifhorn hinterlegt.


Wer kann eine Betreuung übernehmen?

Als Betreuer oder Betreuerin werden bevorzugt Angehörige oder Personen aus dem nahen Umfeld der betroffenen Person ausgewählt, solange diese geeignet sind, die rechtliche Unterstützung und Vertretung zu übernehmen. Für die Feststellung der Eignung der ehrenamtlichen Betreuer ist ein behördliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (kostenfrei) und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis § 822b ZPO, dass nicht älter als 3 Monate ist, einzureichen. Neben diesen formalen Prüfungen wird seitens der Betreuungsstelle die persönliche Eignung geprüft. Sollten keine Angehörigen zur Verfügung stehen, können ehrenamtlich engagierte oder berufsmäßige Betreuer oder Betreuerinnen eingesetzt werden. Für das berufsmäßige Führen von rechtlichen Betreuungen ist eine Registrierung als beruflicher Betreuer bei der Betreuungsstelle erforderlich. Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen können sich bei Fragen gerne an den Gifhorner Betreuungsverein e.V. wenden.


Welchen Zweck haben Vorsorgevollmachten?

Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung verhindern. Wer frühzeitig eine Vollmacht erstellt, kann seine gesetzliche Vertretung und den Umfang der Vertretung selbst bestimmen. Ein entsprechendes Formular ist hier hinterlegt. Weitere Informationen erhalten sie in der der Broschüre Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter.

Wir empfehlen Ihnen zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Bankvollmacht zu erteilen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Betreuungsstelle des Landkreises Gifhornoder an denGifhorner Betreuungsverein e.V.


Muss ich eine Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen?

Eine Vorsorgevollmacht ist mit Unterschrift des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin wirksam. Wenn der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, sind die Bevollmächtigten sofort in dem Umfang der erteilten Vorsorgevollmacht handlungsfähig.

Eine Beglaubigung ist sinnvoll, wenn Eigentum oder Gewerbe vorhanden sind oder möglicherweise ein Erbe ausgeschlagen werden soll. Eintragungen im Grundbuch und in der Handelskammer sind nur mit einer Beglaubigung möglich.

Dabei gibt es die Möglichkeit der notariellen Beglaubigung durch die Notare oder einer öffentlichen Beglaubigung durch die Betreuungsstelle. Falls Sie eine Beglaubigung durch die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle anstreben, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme per Telefon 05371 82-464 oder über betreuungsstelle(at)gifhorn.de. Wichtig ist, dass der Vollmachtgeber persönlich erscheint und sich durch einen gültigen Personalausweis identifizieren kann. Die Anwesenheit des oder der Vollmachtnehmer/-s ist nicht erforderlich. Eine Beglaubigung wird gegen ein Entgelt, in Höhe von 10 Euro pro Beglaubigungsvermerk, durchgeführt.


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Betreuungsstelle des Landkreises Gifhorn.