Schulanwahl

Schulanwahl und Ausnahmegenehmigung

Grundsätzlich erfolgt die Schulanwahl entsprechend der Schulbezirkssatzung  des Landkreises Gifhorn.

In der Regel müssen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Gründung eines Zweitwohnsitzes im Schulbezirk der gewünschten Schule bewirkt nicht automatisch die Zuständigkeit dieser Schule. Maßgeblich ist vielmehr der Hauptwohnsitz, d. h. der Ort, an dem das Kind tatsächlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch in der nachmittäglichen Betreuung z. B. durch eine Tagesmutter ist noch keine Begründung zu sehen.
Der Besuch einer anderen als der zuständigen Schule kommt nur als Ausnahme in Betracht, wobei Ausnahmen immer eng auszulegen sind. Damit eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, ist das Vorliegen einer unzumutbaren Härte bzw. eines pädagogischen Grundes erforderlich. Darüber hinaus ist immer auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen.
Keine Gründe für den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule sind u.a.:

  • Kritik am Geist dieser Schule oder an den Lehrkräften, die an dieser Schule tätig sind
  • Unzufriedenheit mit Unterrichtsversorgung, Unterbringung oder Ausstattung der Schule
  • Erhalt von Freundschaftsgruppen
  • völlig unbekannte Klassengemeinschaft
  • Elternteil ist als Lehrkraft an der anderen Schule tätig

Sollten Sie es als erforderlich ansehen, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Schule. Die Schulen verfügen über das Formular zur Ausnahmegenehmigung und müssen außerdem zu Ihrem Ausnahmegenehmigungsantrag Stellung nehmen.

Ansprechpartner für Fragen zur Schulanwahl und den Ausnahmegenehmigungen sind die Mitarbeiter der Schulentwicklungsplanung.


Anmeldung

Die Anmeldung an der Schule findet immer an der jeweiligen Schule statt. Die Schule ist Ihr Ansprechpartner, unabhängig ob das Kind eingeschult werden soll oder ein Schulwechsel aufgrund eines Umzugs erforderlich wird.

Jeder Schulwechsel erfordert eine Anmeldung an der neuen Schule. Daher ist auch eine Anmeldung  auf einer weiterbildenden Schule für die Zeit nach der Grundschule nötig. Bei den weiterbildenden Schulen liegen die Anmeldetermine 5 - 10 Wochen vor den Sommerferien. Die genauen Termine für das kommende Schuljahr finden Sie auf den Internetseiten der Schulen oder in der Regel haben auch die Grundschulen eine Übersicht über alle Termine.

 

Anmeldetermine zum Schuljahr 2024/25 für den 5. Jahrgang für die kreiseigenen Schulen

Die Integrierten Gesamtschulen nehmen Anmeldungen im Zeitraum vom Mittwoch, dem 17.04.2024 bis Freitag, dem 19.04.2024 entgegen.

Sollte die Zahl der Anmeldungen an den Integrierten Gesamtschulen die verfügbaren Plätze übersteigen, findet im Anschluss ein Losverfahren statt.

Die Gymnasien nehmen Anmeldungen im Zeitraum vom Montag, dem 22.04.2024 bis Mittwoch, dem 24.04.2024 entgegen.

Die Förderschulen nehmen Anmeldungen im Zeitraum vom Donnerstag, dem 25.04.2024 bis Freitag, dem 26.04.2024 entgegen.

An welchen Tagen innerhalb der o.g. Zeiträume die Anmeldung an der von Ihnen gewünschten Schule erfolgen kann, erfragen Sie bitte direkt im jeweiligen Sekretariat.


Weitere Informationen zum Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen sind in der Broschüre Wegweiser dargestellt. Zusätzlich wurden die wichtigsten Inhalte in einem Flyer zur Elterninformation zusammengefasst.

 

Zudem steht Ihnen eine Übersicht über die Schulanwahlmöglichkeiten im Landkreis Gifhorn nach Wohnort sowie eine Übersicht über die auswärtigen Schulanwahlmöglichkeiten zur Verfügung.