Hinweise zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation

Der Landkreis Gifhorn bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Diese Form der Kommunikation richtet sich im Bereich

 

  • der Verwaltungsverfahren nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes
  • der Sozialgesetzgebung nach § 36a SGB I
  • der Abgabenordnung nach § 87a AO (analog)
  • des Privatrechts nach § 126 BGB

Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Der Landkreis Gifhorn hat den Zugang unter folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet:

Mailadressen:

Für die formfreie elektronische Kommunikation - hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend erforderlich - steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: landkreis(at)gifhorn.de. Darüberhinaus finden Sie in unserer Internetpräsenz weitere E-Mail-Adressen von Dienststellen und Bediensteten, an die Sie ebenfalls E-Mails senden können.

Dateiformate im Anhang:

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen können.

Insbesondere die Microsoft-Office-Formate in Versionen älter als 2007 (.doc, .xls, .ppt, .pps) werden sehr häufig für Trojaner und Viren verwendet. E-Mails mit diesen Anhängen werden daher nicht angenommen.

Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat (.pdf)
  • Textformat (.txt, .csv)
  • Microsoft Word ab Version 2007 (.docx)
  • Microsoft Excel ab Version 2007 (.xlsx)
  • Microsoft PowerPoint ab Version 2007 (.pptx)
  • OpenDocument (.odt)
  • Bilddateien (.gif, .png, .jpg, .jpeg, .bmp, .tif)
  • komprimierte Dateien der oberen Formate (.zip, .7z)
     

Weitere Formate sind mit dem Empfänger vorher abzustimmen und im Zweifel nicht verarbeitungsfähig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 10 Megabyte (inkl. Anhänge) angenommen.

Signatur und Verschlüsselung:

Für eine formgebundene elektronische Kommunikation - hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben - müssen Sie Ihr Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Signaturgesetzes versehen. Dieses kann derzeit über DE-Mail an den Landkreis über die Adresse landkreis@gifhorn.de-mail.de erfolgen.

Hinweise:

  • Diese Angaben gelten nur für die Kommunikation mit dem Landkreis Gifhorn und gelten nicht für Verweise und Angebote von Dritten, wie z.B. verlinkte Einrichtungen oder andere Behörden.
  • Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.