Wir, der Kreisschülerrat des Landkreises Gifhorn, stellen ein Gremium dar und vertreten (nach § 84 Niedersächs. Schulgesetz) die Interessen aller Schülerinnen und Schüler des Landkreises. Des Weiteren beraten wir in Sitzungen über verschiedene Anregungen und Frage, um anschließend Stellungnahmen oder Vorschläge anbringen zu können.

So können wir uns beispielsweise mit Thematiken auseinandersetzen, die

  • die Ausstattung von Schule,
  • die Schülerbeförderung,
  • die Gewalt-, Medien- und Drogenprävention,
  • die Inklusion,
  • die Unterrichtsversorgung,
  • die verschiedenen Schulbaumaßnahmen bzw.
  • die Zusammenlegung oder Erweiterung von Schulen

betreffen.

Die Wahl der Mitglieder erfolgt alle zwei Schuljahre. Aus der Schülervertretung der einzelnen Schulen des Landkreises werden sowohl ein Mitglied als auch ein stellvertretendes Mitglied gewählt. Dabei ist jede öffentliche oder sich in freier Trägerschaft befindliche Schule des Landkreises Gifhorn, sowohl im Sekundarbereich I als auch im Sekundarbereich II stimmberechtigt. Die Gesamtheit dieser gewählten Mitglieder bilden nachfolgend den Kreisschülerrat.

Die Mitglieder des Kreisschülerrates stimmen nun in der ersten Sitzung über die Sprecherinnen und Sprecher des Rates ab. Innerhalb des Schülerrates des Landkreises Gifhorn wurde eine Dreierspitze gebildet. Zudem wählen wir (nach § 110 Nieders. Schulgesetz) die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler für den kommunalen Schulausschuss.

Unterstützt werden wir vom Landkreis Gifhorn beispielsweise bei den Wahlen der Sprecher/innen oder bei der Organisation von Kreisschülerratssitzungen.