Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt.
Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundes- oder Landesstraße neu angelegt oder geändert werden soll.
In einem Verfahren – dem sogenannten Planfeststellungsverfahren – sollen alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne das weitere Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden notwendig sind (Konzentrationswirkung). Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt demnach alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.
Für den Neubau des Radweges an der B 244 zwischen Wittingen und Zasenbeck im Gebiet der Stadt Wittingen wird der Planfeststellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Er kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden:
Für den Umbau der B 188 in der Ortsdurchfahrt Weyhausen im Gebiet des Boldecker Landes wird der Planfeststellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Er kann unter folgendem Link eingesehen werden: