Planfeststellung

Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt.

Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundes- oder Landesstraße neu angelegt oder geändert werden soll.

In einem Verfahren – dem sogenannten Planfeststellungsverfahren – sollen alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne das weitere Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden notwendig sind (Konzentrationswirkung). Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt demnach alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.

 

 

 

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Planfeststellung für den Umbau des Knotenpunktes B4/L284 zum Kreisverkehr und den Neubau eines Radweges an der L284 vom Knotenpunkt bis Wesendorf

Für den Umbau des Knotenpunktes B4/L284 durch Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes sowie den Neubau eines Radweges entlang der L284 von diesem Knotenpunkt bis nach Wesendorf ist das Planfeststellungsverfahren am 03.08.2023 eingeleitet worden.

Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/OX7goodzAsAGMxy

Planfeststellung für den Ersatzneubau der Brücken über die Aller und den Allerflutgraben im Zuge der B 188 bei Brenneckenbrück in der Samtgemeinde Meinersen und der Stadt Gifhorn

Für den Ersatzneubau der Brücken über die Aller und den Allerflutgraben im Zuge der B 188 bei Brenneckenbrück ist das Planfeststellungsverfahren am 24.10.2023 eingeleitet worden.

Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/41GrPcMcNwYvpCU

Planfeststellung für den Ersatzbau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper in der Samtgemeinde Papenteich

Für den Ersatzbau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper ist das Planfeststellungsverfahren am 29.01.2024 eingeleitet worden.

Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/x4jxPx46vasFFE0