Bezirkssozialdienst Stadt Gifhorn und Region Land

 

Für wen sind wir im Fachbereich Jugend und Familie da?

  • Für Kinder, deren Eltern, für Jugendliche und junge Erwachsene
  • Für Kindergärten und Schulen
  • Für die Träger von freien Jugendhilfeangeboten im Landkreis Gifhorn
  • Für Polizei und Gerichte
  • Für Arzt- und therapeutischen Praxen, die mit Kindern in Kontakt sind
  • Für andere Kommunen (zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen in Amtshilfe)

 

Wichtige Infos für Adressaten:

  • Kontaktdaten und Zuständigkeiten der Ansprechpersonen: Zuständigkeiten & Erreichbarkeiten der Stadt Gifhorn und der Region Land
  • Wir leisten Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und junge Menschen
  • Wir beraten in Erziehungsfragen, bei Trennung und Scheidung von Eltern und vermitteln in andere Beratungsformen weiter
  • Wir schützen Kinder vor körperlichen, geistigen oder seelischen Schäden, wenn Eltern / Sorgeberechtigte sie nicht schützen können
  • Wir unterstützen Gerichte in Fragen bezüglich der Erlebenswelten von Kindern in schwierigen Verfahren beteiligter Familien
  • Wir arbeiten nach den Rechtsgrundlagen des 8. Sozialgesetzbuches
  • Es gibt Möglichkeiten der Unterstützung die von Beratungen über Weitervermittlung an andere Hilfssysteme bis hin zu eigenen Hilfen in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form reichen können. Dies liegt immer am jeweiligen Bedarf und ist am Einzelfall zu prüfen.

 

Was unsere Kundinnen und Kunden erwarten können:

1. Trennungs- und Scheidungsberatung:

Im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Eltern haben. Wir unterstützen Sie dabei, gemeinsame Lösungen zwischen Ihnen als Eltern zu erarbeiten und dabei die Interessen Ihrer Kinder zu berücksichtigen.

 

2. Erziehungsberatung

Wenn…

  • Schwierigkeiten in Ihrer Familie (zwischen Ihnen und Ihrem Kind) bestehen
  • Schwierigkeiten in der Schule auftauchen
  • Schwierigkeiten bei der Erziehung und Versorgung Ihres Kindes auftreten

können Sie sich an uns wenden.

Im Rahmen der Erziehungsberatung erarbeiten wir mit Ihnen erste Lösungs­möglichkeiten oder vermitteln Sie an eine Beratungsstelle. Das ermöglicht Ihnen, Konflikte zu reduzieren, einen guten Umgang miteinander, Verständnis füreinander und eine positive Form des Zusammenlebens zu erarbeiten.

 

3. Hilfe zur Erziehung

Sofern das Beratungsangebot des BSD oder einer Beratungsstelle für Sie nicht ausreichend ist, vermitteln wir Ihnen andere passgenaue Hilfen.

Nachdem eine Hilfe eingesetzt wurde, führen wir wiederkehrende Gespräche. Wir überprüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die Hilfe weiterhin für Sie geeignet ist und unterstützen Sie dabei, erreichbare Ziele im Rahmen der Hilfe zu formulieren.

 

4. Schutzauftrag

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind gefährdet ist, informieren Sie uns. Wir gehen jeder Information umgehend nach und wahren Ihre Anonymität. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an die Beteiligten weitergegeben.

 

5. Vernetzung

Wir kennen die verschiedenen Einrichtungen (Arztpraxen, Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs und weitere Beratungsstellen) bei Ihnen vor Ort und arbeiten mit diesen zusammen. Wir sind bestrebt, diesen Kreis von Fachkräften ständig zu erweitern um das Leben für Ihre Kinder und Ihre Familie vor Ort und im Landkreis zu verbessern.

 

6. Mitwirkung im "Familiengerichtlichen Verfahren" 

Wir vertreten Ihre Kinder in familiengerichtlichen Verfahren, wenn es um die Regelung von Besuchskontakten zwischen Ihnen und Ihrer oder Ihrem getrennt lebenden Partnerin oder Partner geht, oder wenn es um Ihre Rechte oder die des anderen Elternteils geht, die die Kinder betreffen. Wir geben dann den Richterinnen und Richtern einen Blick auf die Bedürfnisse der Kinder. Dazu berichten wir dem Gericht nach Gesprächen mit Ihren Kindern, dem anderen Elternteil und Ihnen.