Rund um das Thema Pflege

 

Was heißt es Pflegebedürftig zu sein? - Pflegebedürftig ist nicht nur alt. Man findet Pflegebedürftigkeit in jedem Alter!
 

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeit aufweisen und deshalb auf Dauer oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive (geistige) oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

Festgestellt wird die Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welcher im Auftrag der Pflegekasse nach Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung eine entsprechende Begutachtung durchführt.

Als Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MDK sowie als neutrale und kostenfreie Beratungsstelle steht Ihnen der Senioren- und Pflegestützpunkt gerne für ein beratendes Gespräch zur Verfügung.

Nach der Begutachtung durch den MDK werden Sie, entsprechend Ihrer Bedürfnisse, in den Pflegegrad 1 bis 5 eingruppiert. Je nach Pflegegrad erhalten Sie unterschiedliche Leistungen von der Pflegekasse. Zuhause in der eigenen Wohnung (ambulant) können Sie Leistungen in Form von
- Pflegegeld (Pflege z.B. durch Angehörige und Ehrenamtliche),
- Pflegesachleistungen (Pflege durch einen Pflegedienst),
- oder als eine Kombination aus beidem in Anspruch nehmen.

In einer Pflegeeinrichtung (stationär) werden Ihnen von der Pflegekasse Leistungen der vollstationären Pflege bewilligt. Die Höhe der Leistungen aus der vollstationären und der ambulanten Pflege richten sich nach der Höhe Ihres Pflegegrades.
 



Angehörige von Pflegebedürftigen

Nicht nur die Pflegebedürftigen stellt die Situation manchmal vor Herausforderungen, sondern auch die pflegenden Angehörigen. Häufig stehen pflegende Angehörige 24h-Rund-um-die-Uhr 7-Tage-die-Woche für die pflegebedürftige Person zur Verfügung. Pflegenden Angehörigen und auch anderen Betroffenen ist es möglich sich im Rahmen von bestimmten Selbsthilfegruppen, Gesprächskreisen oder Pflegekursen die Chance zum Erfahrungsaustausch und Wissenserwerb einzuholen. Ansprechpartner sind hierbei zunächst der Senioren- und Pflegestützpunkt sowie die Selbsthilfekontaktstelle. Darüber hinaus können Sie sich bei den Pflegedienstleistern nach entsprechenden Angeboten erkundigen.

Als pflegender Angehöriger haben Sie seit Jahren keinen Urlaub gemacht? Das lässt sich ändern!

Hierfür stehen Ihnen u.a. die Verhindungspflege zur Verfügung. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege zuhause. Die Verhindungspflege kann etwa durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen.

Auch die Kurzzeitpflege kommt hierfür in Betracht, sie findet in einer stationären Pflegeeinrichtung statt. Die Kurzzeitpflege findet darüberhinaus auch statt, wenn z.B. die Pflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nicht im Haushalt durchgeführt werden kann.

Sowohl die Verhindungspflege als auch die Kurzzeitpflege sind vor Beginn bei der Pflegekasse zu beantragen. Personen ohne Pflegegrad oder dem Pflegegrad 1 können in besonderen Situationen ebenfalls Leistungen in Anspruch nehmen. Ansprechpartner hierfür ist Ihre Krankenkasse.
 


Transportmöglichkeiten

Sie selber oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger möchte mal wieder jemanden besuchen, doch Sie haben keine Zeit oder keine Möglichkeit den Ort zu erreichen? - Auch das ist kein Problem!
Der Landkreis Gifhorn kooperiert hierfür mit anerkannten Unternehmen und bietet mit diesem für einen bestimmten Personenkreis einen Fahrdienst an.
 



Unterbringung im Heim

Kann die Versorgung zuhause nicht mehr sichergestellt werden, ist manchmal der Umzug in ein Senioren- und Pflegeheim notwendig. Grundsätzlich ist es ratsam, sich im Vorfeld eines Umzuges mit den Gegebenheiten auseinanderzusetzen. Da der Abschied aus der vertrauten Umgebung für ältere bzw. pflegebedürftige Menschen häufig eine große Belastung darstellt, sollten die Betroffenen möglichst frühzeitig in die Auswahl des Heimes mit einbezogen werden. Kein Haus gleicht dem anderen. Jeder Mensch hat unterschiedliche Vorstellungen. Daher kann es sinnvoll sein mehrere infrage kommende Einrichtungen anzuschauen und zu vergleichen. Bitte sprechen Sie dafür die für Sie in Frage kommende Pflegeeinrichtung direkt an. Bei einer Besichtigung besteht in der Regel auch die Möglichkeit sich zu den für Sie relevanten Fragen beraten zu lassen.