Vorstand

Der Kreisschülerrat wird durch einen Vorstand, der aus drei Personen besteht, nach außen vertreten. Dieser Vorstand nimmt gemeinsam die Aufgaben eines Kreisschülersprechers wahr

1. Vorsitzender
N.N.

2. Vorsitzende

N.N.

3. Vorsitzender

N.N.

Weitere Mitglieder: