Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, sich die Zeit zu nehmen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.


Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonusmonate

Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren.

Die Eltern können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Allerdings gibt es sowohl eine
Mindestbezugszeit von 2 Lebensmonaten als auch eine Maximalbezugszeit von 12 Lebens-
monaten. ElterngeldPlus kann darüber hinaus für einen längeren Zeitraum bezogen werden.

Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld um 300,00 € monatlich. Für
ältere Geschwisterkinder erhöht sich das Elterngeld um 10 % des errechneten Basiseltern-
geldes, wenn ein Geschwisterkind das dritte Lebensjahr bzw. zwei Geschwisterkinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat/haben.

 

Weitere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

 

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

 

Anspruchsberechtigt sind:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Selbständige
  • Beamtinnen und Beamte
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Erwerbslose und
  • Hausfrauen und Hausmänner

 

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld gleicht dieses entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist
(65 – 100 %). Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 € und höchstens 1.800,00 € im Monat. Ggf. erhöhen sich diese Beträge um einen Mehrlingszuschlag oder einen Geschwisterbonus.

 

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag wird das Elterngeld bei der jeweiligen Leistung als Einkommen angerechnet.

 

Mit dem Elterngeldrechner kann der Anspruch auf Elterngeld selbst ermittelt werden:

 

Wie lange habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Ausnahmen gelten für Kinder, die mindestens sechs, acht, zwölf oder sechzehn Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurden. Ein Elternteil muss mindestens zwei Monate und kann höchstens zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Soweit sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert, können zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate genutzt werden.

 

Monate nach der Geburt des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen oder Dienstbezüge in der Mutterschutzfrist erhält, gelten als Lebensmonate, in der die Mutter Basiselterngeld bezieht. Die verfügbaren Basiselterngeldmonate reduzieren sich somit um die Anzahl der Monate mit Mutterschaftsleistungen.

 

Die übrigen Monate können zwischen den Eltern frei aufgeteilt werden. Für Geburten ab dem 01.04.2024 wird es hierzu eine Änderung geben. Entsprechende Informationen werden hier rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Alleinerziehende können bis zu 14 Lebensmonate Basiselterngeld erhalten, wenn sich nach der Geburt des Kindes das Erwerbseinkommen mindert, sie mit ihrem Kind allein in einem Haushalt leben und die Steuerklasse II innehaben. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, stehen
12 Lebensmonate Basiselterngeld zur Verfügung.

 

Wie beantrage ich Elterngeld?

Das Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle des Landkreis Gifhorn zu beantragen.

 

Anträge finden Sie

auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung  Antrag zur Beantragung von Elterngeld

oder in der Elterngeldstelle oder in Ihrem örtlichen Rathaus.

 

Der Antrag ist nach der Geburt des Kindes innerhalb von drei Monaten bei der Elterngeldstelle einzureichen.

Hinweise zur Datenerhebung und Datenverarbeitung im Rahmen der Antragstellung entnehmen Sie bitte den Ergänzenden Informationen zum niedersächsischen Elterngeldantrag gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung.

 

 

Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

Immer einzureichen sind:

  • Geburtsurkunde für „Elterngeldzwecke“ im Original
  • Steuerbescheid oder elektronische Lohnsteuerbescheinigung aus dem Jahr vor Geburt des Kindes von beiden Elternteilen (soweit vorliegend)
  • Bescheinigung von der Krankenkasse über erhaltenes bzw. nicht erhaltenes Mutterschaftsgeld nach Geburt des Kindes

 

bei nichtselbständiger Tätigkeit vor Geburt:

  • Nachweis des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (Verdienstbescheinigung) – bei Beamtinnen:  Nachweis über die Dauer der endgültigen Mutterschutzzeit von der Dienststelle
  • Mütter: alle 12 Verdienstbescheinigungen (inkl. Folgeseiten und ggf. Nachverrechnungen) vor Beginn der  Mutterschutzzeit
  • Väter: alle 12 Verdienstbescheinigungen (inkl. Folgeseiten und ggf. Nachverrechnungen) vor Geburt des Kindes
  • Zusätzlich bei Minijob (unter 520,00 € monatlich): Nachweis über die Dauer der Mutterschutzzeit und ggf. Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld

 

Selbständige Antragstellerinnen und Antragsteller:

Bitte rufen Sie vor Antragstellung in der Elterngeldstelle an, um individuell für Sie den Anspruch auf Elterngeld und die notwendigen Unterlagen klären zu können.

 

Ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU:

  • Nachweis über den Aufenthaltstitel

 

 

Was ist bei der Elternzeit zu beachten?

Grundsätzlich sollte die Elternzeit immer dem Lebensmonat des Kindes entsprechen! Wird die Elternzeit abweichend vom Lebensmonat des Kindes genommen, wirkt sich dieses finanziell zum Nachteil für Sie aus.

Resturlaub sollte auf keinen Fall während des Elterngeldbezuges genommen werden, da sich dieses ebenfalls finanziell zum Nachteil für Sie auswirkt.

 

 

Darf während des Elterngeldbezuges gearbeitet werden?

Ja!  Neben dem Elterngeldbezug sind max. 32 Wochenstunden zulässig. Das Einkommen wird jedoch bis auf einen Werbungskostenfreibetrag in Höhe von monatlich 83,33 € auf das Basiselterngeld angerechnet.
 

Beim Bezug von ElterngeldPlus ist ein Zuverdienst von bis zu 50 % des Einkommens vor
Geburt des Kindes, jedoch max. 50 % der Einkommensbemessungsgrenze von 2.770 € möglich. Hierzu sollten Sie sich vorab von der Elterngeldstelle beraten lassen.

 

An wen müssen Sie sich wenden?

Landkreis Gifhorn
Elterngeldstelle
Außenstelle August-Horch-Str. 2
38518 Gifhorn

 

Zuständigkeiten beim Landkreis Gifhorn:

Ansprechpartnerin Buchstaben A – F:       

Frau Priebe
4.2 - Vormund-, Beistandschaften, Elterngeld, UhVorschG, BAföG
Außenstelle
38518 Gifhorn
E-Mail: elterngeld(at)gifhorn.de
Tel.: 05371 82-8707

 

Ansprechpartnerin Buchstaben G – K:       

Frau Plate
4.2 - Vormund-, Beistandschaften, Elterngeld, UhVorschG, BAföG
Außenstelle
38518 Gifhorn
E-Mail: elterngeld(at)gifhorn.de
Tel.: 05371 82-564

 

Ansprechpartnerin Buchstaben L – R + W:       

Frau Stoll
4.2 - Vormund-, Beistandschaften, Elterngeld, UhVorschG, BAföG
Außenstelle
38518 Gifhorn
E-Mail: elterngeld(at)gifhorn.de
Tel.: 05371 82-497    

 

Ansprechpartner Buchstaben S – Z ohne W:     

Frau Fiedler     
4.2 - Vormund-, Beistandschaften, Elterngeld, UhVorschG, BAföG
Außenstelle
38518 Gifhorn
E-Mail: elterngeld(at)gifhorn.de
Tel.: 05371 82-563

 

Ihre Ansprechpartnerinnen der Elterngeldstelle sind für Sie erreichbar:

Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

oder

über das Servicecenter des Landkreises Gifhorn, Telefon 05371 820
Montag - Freitag
7.00 Uhr - 18.00 Uhr