Finanzielle Hilfen

 

Es gibt viele persönliche Lebenslagen in denen Hilfe im Alltag benötigt wird. Häufig stellt sich hier dann auch die Frage der Finanzierung.

Im folgenden stellen wir Ihnen die  Bereiche vor, in denen die häufigsten Anfragen gestellt werden:

 

Das Bildungspaket

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien, die eine Sozialleistung (zum Beispiel Wohngeld oder Kinderzuschlag) beziehen, können finanzielle Hilfen für die Bereiche Bildung und Teilhabe gewährt werden. Dazu gehören etwa Zuschüsse für Klassenfahrten, Mittagessen oder Nachhilfe.


Wohnen

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Auch für Bewohner und Bewohnerinnen von Heimen kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.


Lebensunterhalt

Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, können für die Sicherstellung des Lebensunterhalts Leistungen nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen geleistet werden. Im Einzelnen sind dies folgende drei Unterscheidungen:

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII für Personen, die keinen Anspruch auf eine der beiden folgenden Leistungen haben.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII für Personen, die das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente erreicht haben oder bei denen durch die Rentenversicherung eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt wurde.

Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II für Personen ab 16 Jahre, die erwerbsfähig sind bzw. mit diesen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.


Übernahme von Pflegekosten

Im Rahmen der Pflege sind verscheidene Hilfsangebote möglich. So vielfältig die Hilfsangebote sind, so vielfältig sind auch die Leistungen die hierzu beantragt werden können.
Nicht immer ist bei der Pflege eine dauerhafte Unterbringung in einer stationären Einrichtung notwendig. Häufig ist auch eine Versorgung in der Häuslichkeit durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe geeignet um die Versorgung sicherzustellen. Wenn Sie noch unsicher sind, welche Hilfe sie genau in Anspruch nehmen möchten, steht Ihnen der Senioren- und Pflegestützpunkt gerne für ein beratendes Gespräch zur Verfügung. Wenn Sie bereits wissen, welche Hilfe Sie gerne in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich auf den Seiten "Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen", "Ambulante Hilfe zur Pflege" und über die "Haushaltshilfe" näher über das Antragsverfahren und die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung informieren.


Entschädigungsleistungen

Zu den Entschädigungsleistungen zählt die Gewährung von Leistungen
- nach dem Opferentschädigungsgesetzes,
- der Kriegsopferfürsorge,
- der Strafrehabilitierten und
- der aus ihrer Heimat vertriebenen Personen (Spätaussiedler).


Bestattung

Für Bestattungskosten kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zur Entlastung der Angehörigen gezahlt werden. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der Gewährung von Leistungen für Personen die vor ihrem Tod zuhause gelebt haben oder in einer stationären Altenhilfeeinrichtung (z.B. Pflegeheim) gelebt haben.