Pflegekinder und Adoption

Die Fachstellen Pflegekinderdienst und Adoption nehmen für den Fachbereich Jugend die Aufgaben des Pflegekinderdienstes sowie der Adoptionsberatung und -vermittlung wahr.

Adoption

Wichtige Informationen zum Thema Adoptionberatung und -vermittlung

 

Pflegekinder

Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie lebt.

Pflegekinder kommen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen in eine Pflegefamilie:

  • Eltern können aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen
  • Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände in eine schwere Krise
  • Eltern sind mit dem alltäglichen Leben überfordert und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein

Verfahrensablauf

Zunächst prüft das Jugendamt Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie mit dem Ziel, das Kind wieder selbst versorgen zu können. Diese so genannten familienstützenden Maßnahmen (zum Beispiel Sozialpädagogische Familienhilfe) können auch über einen längeren Zeitraum angeboten werden und sind oft gerade dann erfolgreich, wenn äußere Ursachen für die Familienkrise verantwortlich waren.

Verbessert sich die Situation für die Kinder bzw. das Kind durch die ambulanten Hilfen nicht, kann die Suche nach einer geeigneten Pflegefamilie zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geeignet sein. Insbesondere bei jüngeren Kindern, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, ist die Pflegefamilie in den meisten Fällen die geeignete Hilfe.

Muss ein Kind zu seinem Schutz direkt und schnell aus seiner Familie geholt und "in Obhut" genommen werden, so findet es zunächst Unterkunft in einer Bereitschaftspflegestelle oder einer Heimgruppe. Sind die Eltern mit der notwendigen Hilfe nicht einverstanden, muss das Jugendamt zum Schutz des Kindes das Familiengericht einschalten. Dieses kann dann die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie veranlassen.

Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind, das in der eigenen Familie nicht mehr leben kann, geprüft, ob dies in einer Pflegefamilie möglich ist. Dabei geht es um Fragen wie:

  • Kann es sich auf Menschen einlassen, kann es Nähe vertragen, möchte es in einer Familie leben?
  • Welche Bedürfnisse hat das Kind?
  • Gibt es Pflegefamilien, die zu diesem Kind passen?

 

Potenzielle Pflegefamilien werden durch das Jugendamt im Vorfeld umfangreich überprüft, beraten und auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Nach der Aufnahme eines Pflegekindes werden Pflegefamilien vom Pflegekinderdienst des Jugendamtes begleitet und betreut. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen wird mit Ihnen, den leiblichen Eltern, ggf. dem Vormund über die Entwicklung des Kindes gesprochen.

Für die Betreuung eines Pflegekindes erhalten Pflegeeltern den materiellen Aufwand erstattet sowie eine sogenannte Erziehungspauschale. Anspruch auf Elterngeld besteht nicht; Anspruch auf Elternzeit besteht hingegen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Jugendamt des Landkreises Gifhorn.

Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Niedersachsen bzw. in Deutschland erteilt zudem der PFAD-Niedersachsen e.V.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden verschiedene Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das Jugendamt. Das Verfahren und die Rahmenbedingungen werden in persönlichen Gesprächen erörtert.

 

Sachgebietsleitung

Frau Annika Coordes
4.3 - Soziale Dienste
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: annika.coordes(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-439

 

Ansprechpartnerinnen:

Frau Adamczyk
4.3 - Soziale Dienste
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: Ingrid.Adamczyk(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-476

 

Frau Bolz
4.3 - Soziale Dienste
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: manuela.bolz(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-477

 

Frau Fahnenstich
4.3 - Soziale Dienste
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: Inga.Fahnenstich(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-516

 

Frau Neumann
4.3 - Soziale Dienste
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: Katrin.Neumann(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-577

 

Frau Reschke
4.3 - Soziale Dienste
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: Nicole.Reschke(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-490

 

Frau Stroh
4.3 - Soziale Dienste
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: Anna.Stroh(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-508