Hier erhalten Sie einen Überblick über das Informationsangebot der Kreisverwaltung:
„Um die Ukrainerinnen und Ukrainer in dieser furchtbaren Situation bestmöglich zu unterstützen, arbeiten wir im Landkreis Gifhorn mit den Kommunen und den Hilfsorganisationen Hand und Hand. Ich möchte mich bei allen Beteiligten für die schnelle und unkomplizierte Hilfe und das überwältigende Engagement bedanken. Der Landkreis Gifhorn ist gemeinsam stark!“
(Landrat Tobias Heilmann)
Informationen zum Aufenthalt in Deutschland
Aktuell gilt: Wer mit einem biometrischen Pass oder mit einem Schengen-Visum einreist,
Beantragung von Leistungen nach dem SGB II ab dem 01.06.2022
Заява на отримання пільг за Соціальним кодексом 2 з 1 червня 2022 року
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat beschlossen, dass für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich die Jobcenter zuständig sein werden. Sofern Sie sich im Landkreis Gifhorn aufhalten, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung (Arbeitslosengeld II) im Jobcenter Gifhorn stellen. Mehr Infos.
Ukrainerinnen und Ukrainer - die jetzt bei Freunden, Bekannten und Verwandten im Landkreis wohnen - werden gebeten, das nachfolgende Einreiseformular auszufüllen und sich somit bei der Kreisverwaltung anzumelden:
Einreiseformular für Ukrainerinnen und Ukrainer
Einreisende, die direkt in der Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien aufgenommen wurden, müssen sich nicht per Einreiseformular anmelden.
Zum Informationsangebot der Niedersächsischen Landesregierung für Ukraninerinnen und Ukrainer: https://www.niedersachsen.de/startseite/themen/krieg-in-der-ukraine-fragen-und-antworten-209095.html
Merkblatt auf Ukrainisch:
https://www.niedersachsen.de/download/181600/BAMF_Info_Ukraine_-_UKR.pdf
Für die Aufnahme der Biometriedaten zwecks Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG für ukrainische Staatsangehörige können ab sofort Termine über unsere Homepage unter
https://termine-reservieren.de/termine/gifhorn/ vereinbart werden.
Für den Fall, dass keine freien Termine angezeigt werden, sind bereits alle zur Verfügung stehenden Termine vergeben.
Jeweils montags werden neue, weitere Termine frei gegeben, so dass Sie dann erneut die Möglichkeit zur Reservierung haben.
Wir bitten um Beachtung.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG grundsätzlich ein gültiger biometrischer Reisepass erforderlich ist. Sind Sie nicht im Besitz eines biometrischen Reisepasses, so wird eine Bescheinigung über den Nachweis Ihrer Identität benötigt. Diese erhalten in Niedersachsen aufhältige ukrainische Staatsangehörige beim Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg:
konsulate-hamburg.de/ukraine-konsulat-in-hamburg/
Інформація про ваше перебування в Німеччині
На даний момент діє наступне: будь-хто, хто в'їжджає в країну з біометричним паспортом або з шенгенською візою:
• може спочатку перебувати в Німеччині 90 днів
• після цього дозвіл на проживання можна продовжити ще на 90 днів
• заява про надання притулку наразі не потрібна
Форма в'їзду
Українок та українців- які зараз проживають у друзів, знайомих та родичів у районі- просимо заповнити наступну форму в'їзду і таким чином зареєструватися в районній адміністрації:
Форма в'їзду для українок та українців
Ті, хто були прийняті безпосередньо в житлові громади Ера-Лессьєн, не повинні реєструватися за допомогою форми в'їзду.
Заява на отримання пільг за Соціальним кодексом 2 з 1 червня 2022 року
Районна адміністрація району Гіфхорн просить українок та українців, які зараз живуть у друзів, знайомих та родичів у окрузі, зареєструватися за електронною адресою auslaenderstelle@gifhorn.de. Необхідна наступна інформація:
• Прізвище, ім'я та по батькові
•Дата народження
• Адреса, де ви зараз живете
• Можливість контакту (номер телефону/електронна пошта)
• Якщо можливо: фото закордонного паспорта
Українки та українці, які були прийняті в житло громади Ера-Лессьєн (Ehra-Lessien), не повинні надсилати свої дані електронною поштою.
Контактні особи району Гіфхорн для біженців: 0800 8282444
Інформація для українців про уряд Нижньої Саксонії: https://www.niedersachsen.de/startseite/themen/krieg-in-der-ukraine-fragen-und-antworten-209095.html
Інформаційна листівка українською мовою:
https://www.niedersachsen.de/download/181600/BAMF_Info_Ukraine_-_UKR.pdf
Для того, щоб надати біометричні дані з метою видачі посвідки на проживання для громадян України згідно з §24 AufenthG, можна відтепер записатися на прийом через наш сайт за посиланням:
https://termine-reservieren.de/termine/gifhorn/
Якщо вільні дати не відображаються, то це значить, що вони вже заброньовані. Нові дати з’являються щопонеділка, так що у Вас знову буде можливість їх забронювати.
Зверніть на це увагу.
Також наголошуємо на тому, що для видачі посвідки на проживання потрібен дійсний закордонний паспорт. У разі, якщо у Вас немає закордонного паспорта, необхідна довідка, яка підтверджує Вашу особу. Громадяни України, що проживають у Нижній Саксонії, можуть отримати її в Генеральному консульстві України в Гамбурзі:
konsulate-hamburg.de/ukraine-konsulat-in-hamburg/
Wie läuft die Aufnahme von Geflüchteten ab?
Wohin muss ich mich wenden, wenn ich Wohnraum zur Verfügung stellen kann oder ehrenamtlich helfen möchte?
Werden aktuell Sachspenden benötigt?
(Stand 05.07.2022): Ja.
Weitere Informationen stellt auch das Land Niedersachsen auf seiner Homepage unter: https://www.niedersachsen.de/startseite/themen/krieg-in-der-ukraine-fragen-und-antworten-209095.html zur Verfügung.
Sehr geehrte Anbieterin, sehr geehrter Anbieter von Wohnraum,
in dem unten verlinkten Formular werden Sie nach bestimmten persönlichen Daten und nach Daten zu Ihrer/n Immobilie/n befragt. Bitte füllen Sie die Felder vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Lassen Sie sich einfach vom Programm führen. Auch die Erfassung mehrerer Wohnungen ist problemlos möglich.
Gestatten Sie uns jedoch vorab, Sie über unsere aktuelle Vorgehensweise bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu informieren:
1. Flüchtlingsverteilung, -aufnahme, -unterbringung
Der Bund verteilt die um Asyl suchenden ausländischen Flüchtlinge auf der Rechtsgrundlage des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) auf die Bundesländer, die diese wiederum an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterverteilen. Letztere verteilen die Flüchtlinge an die Kommunen weiter. Das niedersächsische Aufnahmegesetz (NAufnG) füllt die bundesrechtliche Ermächtigung für eine landesinterne Verteilung der auf das Land Niedersachsen verteilten ausländischen Staatsangehörigen aus. Die Verteilung erfolgt mittels Zuweisungsbescheid.
Das AufnG regelt die Zuständigkeit für Aufnahme der vom Bund verteilten Flüchtlinge und auch die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) innerhalb Niedersachsens. Zuständig für die Aufnahme sind die Kommunen, die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.
Das AufnG regelt daneben, dass für die Unterbringung der Flüchtlinge in den Kommunen hingegen die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind, sofern diese die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden dafür nicht herangezogen haben. Die Zuständigkeit für die Durchführung der finanziellen Leistungen des AsylbLG liegt ebenfalls bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, soweit nicht die Unterbringung und Versorgung in landeseigenen Einrichtungen erfolgt bzw. nicht die Kommunen zur Durchführung des AsylbLG per Vertrag oder Satzung herangezogen sind.
Die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge ist eine dem Landkreis Gifhorn gesetzlich nach dem AufnG zugewiesene Aufgabe.
2. Wohnort
Der Landkreis Gifhorn stellt Flüchtlingen aus der Ukraine nach Ankunft eine Unterbringung zur Verfügung. Er legt auch für die unterzubringenden Flüchtlinge den Wohnort fest und gibt somit vor, in welcher Gebietseinheit die Flüchtlinge ihren Wohnort nehmen.
3. Wohnungskosten und -größe
Die Landkreis Gifhorn vermittelt für die unterzubringenden Flüchtlinge aus der Ukraine dauerhaften Wohnraum in Mietwohnungen, der hinsichtlich der Kosten und Größe sozialleistungsrechtlich angemessen sein muss. Die Kosten der Unterkunft werden im Einzelfall geprüft.
4. Wohnungsmieter/-vermieter
Die Mieter der Wohnung sind die unterzubringenden Flüchtlinge, die den Wohnungsmietvertrag selbst abschließen bzw. unterschreiben. Es entsteht kein Vertragsverhältnis mit dem Landkreis Gifhorn, sondern ein privatrechtliches Mietverhältnis zwischen dem unterzubringenden Flüchtling und dem Vermieter.
Sofern Sie sich entschließen sollten, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, steht es Ihnen frei, mit dem Mietinteressenten eigenverantwortlich einen entsprechenden Mietvertrag zu schließen. Sollten Sie hierfür ein Vertragsmuster benötigen, stehen Ihnen z.B. online kostenfreie und kostenpflichtige Formulare zur Verfügung. Als Service unsererseits finden Sie hier einen Mietvertrag des Deutschen Mieterbundes e.V., der unter vielen anderen Anbietern ein Mietvertragsmuster zur Verfügung stellt. Wir bitten zu berücksichtigen, dass der unter dem Link zu findende Mietvertrag lediglich als ein Beispiel für eine Vielzahl von Angeboten stehen soll. Die Serviceleistung des Landkreises in Form der zur Verfügung Stellung des Links stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar und ersetzt eine solche auch nicht.
Ich bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten beim Landkreis Gifhorn gespeichert und für den Zweck der Wohnraumvermittlung an Flüchtlinge verarbeitet werden. Für diesen Zweck erfolgt ggf. auch eine Übermittlung an Dritte. Aus dem Ausfüllen des Angebotsformulars lassen sich keinerlei Rechte des Anbietenden herleiten. Für die Richtigkeit der von dem Anbietenden gemachten Angaben übernimmt der Landkreis Gifhorn keine Haftung. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Kreisverwaltung bedankt sich bei allen Personen, die Wohnungen für ukrainische Geflüchtete zur Verfügung stellen. Die Bereitschaft ist sehr groß und es geht eine Vielzahl an Angeboten ein. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung der Angebote Zeit in Anspruch nimmt.
Ihre Angebote werden zur Überprüfung an ihre Gemeinden vor Ort weitergegeben. Diese setzten sich mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details und ggf. einen Besichtigungstermin abzusprechen.
Wenn der Wohnraum geeignet ist, melden die Gemeinden dies an die Kreisverwaltung zurück und wir können Ihre Wohnung an Geflüchtete vermitteln – Sie erhalten dann eine Nachricht von uns.
Wohnungsangebote werden auch weiterhin unter ukrainehilfe(at)gifhorn.de oder unter nachfolgendem Formular angenommen. Geeignet sind nur abgeschlossene Wohnungen (also keine Einzelzimmer). Damit soll den Flüchtlingen ermöglicht werden, grundsätzlich langfristig in diesen Wohnungen verbleiben zu können.
Weitere Informationen:
Antrag auf Erstattung der Nebenkostenpauschale
Formular Wohnungsangebot Flüchtlinge aus der Ukraine (Mietbescheinigung)
Hinweise zum Aufenthalt und zum Leistungsrecht
Antrag Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Checkliste zum Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Informationen Termine, Konsulat, Sprachkurs
Відомство у справах іноземців інформує
Социально-психиатрическая служба
Sprachkurse für Geflüchtete Menschen
Новини й аналітика про Німеччину, Україну, Європу та світ | DW
Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge Niedersachsen
JOB AID FOR UKRAINIAN REFUGEES
App zur Suche nach Dolmetscher*innen (QuatroLingo)
Trauma-Bilderbuch für Flüchtlingsfamilien und ihre Unterstützer/innen
DRK-Suchdienst - Kontakt in Gifhorn
Nationales Zentrum Frühe Hilfen
Dolmetscher-Pool: Anmeldung für Übersetzer*innen (QuatroLingo)
Suche nach Dolmetscher*innen (QuatroLingo)