FAQ's zu aktuellen Maßnahmen des Landkreises Gifhorn

Maskenpflicht

Wo muss ich eine medizinische  Mund-Nasen-Bedeckung tragen und welche Ausführungen darf ich nutzen?

Medizinische Masken, also Masken vom Typ KN95/N95 oder FFP2 sind in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen, auf Wochenmärkten sowie bei religiösen Veranstaltungen verbindlich zu benutzen. 
Auch ist in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere bei körpernahen Dienstleistungen bzw. Dienstleistungen der Körperpflege erfolgt, ist eine medizinische Maske zu tragen. Ausgenommen von der Pflicht eines medizinischen Mund-Nasenschutzes sind Kinder zwischen 6 und 15 Jahren.
 

Welche Kennzeichnung muss meine Maske haben?

Medizinische Masken müssen der europäischen Norm EN 14683:2019-10 genügen, erst dann darf der Hersteller die Maske mit einem CE Kennzeichen versehen und sie in Europa vertreiben. 

FFP2 und FFP3 Masken müssen der europäischen Norm EN 149:2001 + A12009 entsprechen. 

OP-Masken wie auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 haben eine höhere medizinische Schutzwirkung als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Schutzwirkung unterliegen.
Die zur persönlichen Schutzausrüstung gehörenden FFP2- und FFP3-Masken sowie in Deutschland verkehrsfähige Masken nach den im Hinblick auf den SARS-CoV-2 Infektionsschutz vergleichbaren Standards KN95/N95 werden auf Basis der für sie geltenden Normen auch auf ihre Filterleistung für Aerosole getestet

Das CE Kennzeichen zeigt an, dass die Masken ein erfolgreiches Überprüfungsverfahren durchlaufen haben. Das CE Kennzeichen trägt die vierstellige Nummer der beteiligten Prüfstelle, z. B. TÜV oder DEKRA etc.  Die CE-Kennzeichnung nimmt den Hersteller in die Pflicht und appelliert an seine Verantwortung. Sie gibt Endverbrauchern auf allen europäischen Märkten Sicherheit – denn die Konformitätserklärung besagt, dass bei der Herstellung des Produkts die grundlegenden Anforderungen zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz eingehalten wurden und es sich um ein sicheres und hochwertiges Produkt handelt.

Das bedeutet, dass es weniger auf die CE Nummer ankommt, als darauf, ob die Maske der europäischen Norm entspricht.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html
 

FAQ's für Niedersachsen

Das Land Niedersachsen fasst häufig gestellte Fragen rund um die Entwicklung und Auswirkung des Corona-Virus zusammen und aktualisiert regelmäßig die Antworten.

Hier können Sie selbst schauen, was aktuell gilt und empfohlen wird:

https://www.niedersachsen.de

Die aktuelle Fassung der niedersächsischen Corona Verordnung finden Sie ebenfalls auf der Seite des Landes Niedersachsen:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html