Der Aufnahmebereich sowie die Recyclingstation der Deponie in Wesendorf werden umgebaut und modernisiert. Der Umbau ist in zwei Phasen unterteilt und bis voraussichtlich Ende des Jahres 2022 abgeschlossen. Ab dem 14. März 2022 startet der Abriss der alten Waage. Anlieferer müssen sich daher auf geänderte Abläufe in der Abwicklung einstellen. Der Betrieb wird unter eingeschränkten Bedingungen jedoch auch während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten. Außerdem haben die Umbaumaßnahmen auch Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr. Dieser ist während der Bauarbeiten nicht per Kartenzahlung möglich und kann nur mit Bargeld abgewickelt werden. Für die Beeinträchtigungen während der Umbauarbeiten bittet die Kreisverwaltung um Verständnis.
Die Nächte mit Frost machen sich auch bei der Durchführung der Behälterleerung bemerkbar, denn gerade nasse Bioabfälle frieren leicht im Müllbehälter fest. Häufig sind es nasses Herbstlaub oder andere feuchte Abfälle, die schon bei geringem Frost an den Behälterwänden anfrieren.
Auch in den Restmüllbehälter neigen insbesondere verdichtete Abfälle dazu, an den Wänden festzufrieren (z. B. Windeln). Obwohl der Müllbehälter im Rahmen der Leerung dreimal über Kopf gegen den Behälteranschlag gerüttelt wird, passiert es, dass Restmengen in der Tonne verbleiben können.
Die Behälter und deren Inhalt müssen grundsätzlich durch den Anschlussnehmer schüttfähig zum Leeren bereitgestellt werden. Ein gegen Frost geschützter Standplatz der Behälter ist daher vorteilhaft. Beim Befüllen mit feuchtem Laub oder anderen feuchten Abfällen aus der Küche sollte daher vor dem Bereitstellen der Biomülltonne kontrolliert werden, ob der Inhalt eventuell angefroren ist. Feuchte Abfälle aus der Küche sollten generell zum Binden der Feuchtigkeit mit Zeitungspapier eingewickelt werden. Abfalltüten aus Kunststoff sowie biologisch abbaubare Beutel zur Reinhaltung des Vorsortiergefäßes gehören grundsätzlich nicht in die Biomülltonne.
Mit einem Spaten können die vereisten Abfälle in Bio- und Restabfallbehältern von der Innenwand gelöst werden, damit der Tonneninhalt wieder selbsttätig im Rahmen der Schüttung herausgleiten kann. Konnte trotz dieser Maßnahmen der Behälter nicht vollständig entleert werden, besteht kein Anspruch auf eine Nachentleerung.
Bei einer Anlieferung auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weiterhin in Stoßzeiten mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss, da immer nur eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen abgefertigt werden kann.
Von der Anlieferung von Bagatellabfallmengen zur Beseitigung ist in jedem Fall abzusehen. Dafür sollten die zur Verfügung stehenden gebührenpflichtigen schwarzen Restmüllsäcke (70 l) genutzt werden, so dass in der Regel eine Kofferraumladung problemlos auch über mehrere Restmüllsäcke zu 4,00 €/Stück bequem von zu Hause aus entsorgt werden kann.
Für Bürgerinnen und Bürger ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden bis auf weiteres ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail) zulässig. Davon ist auch die Außenstelle der Abfallbewirtschaftung im Cardenap 2-4 betroffen. Aufgrund der bestehenden Maskenpflicht sind von allen Kunden sogenannte OP-Masken (medizinische Masken) oder FFP2-Masken zu tragen. Im Eingangsbereich sind zur Handdesinfektion für Bürgerinnen und Bürger Handdesinfektionsspender vorhanden.
Auch im Landkreis Gifhorn klärt die Initiative "Mülltrennung wirkt" der dualen Systeme über Recycling in Deutschland auf – wie es funktioniert und was es bringt.
Die Kampagne
Denn jede/r kann durch korrekte Abfalltrennung einen entscheidenden Beitrag für das Verpackungsrecycling leisten, damit wertvolle Ressourcen eingespart, der CO2-Austoß reduziert und ggf. überflüssige Abfallgebühren vermieden werden.
Um sicher zu gehen, dass Sie Ihre gebrauchten Verpackungen korrekt trennen gibt es unter
http://www.muelltrennung-wirkt.de Trenntabellen in mehreren Sprachen und unter
http://www.gifhorn.de/abfallbewirtschaftung/ einen Infofalter zur Abfalltrennung.