Ortsplanung

 

Der Bereich Ortsplanung umfasst die Bereiche Landes-, Regional- und Bauleitplanung. Der Landkreis ist in allen diesen Planungen beteiligte Behörde und die Beteiligungsverfahren werden von hier koordiniert. Unter anderem gehören auch die Genehmigung von Flächennutzungsplänen und die Beratung von Städten, Samtgemeinden und Gemeinden zu den Aufgaben der Abteilung Ortsplanung.