Bodendenkmalpflege / Archäologie

Aufgaben der Kreis- und Stadtarchäologie

Für den größten Teil der Menschheitsgeschichte bilden archäologische Hinterlassenschaften die einzige Informationsquelle. Nach Jahrhunderten oder sogar Jahrtausenden im Boden sind jedoch viele archäologische Funde und Fundstellen durch Bau- und Erdarbeiten bedroht. Als Teil der Unteren Denkmalschutzbehörde wird die Kreis- und Stadtarchäologie daher bei räumlichen Planungen und Bauvorhaben frühzeitig einbezogen, um archäologische Kulturdenkmäler zu schützen, zu dokumentieren und im Notfall auch wissenschaftlich auszugraben. Die gesetzliche Grundlage bildet dabei das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG).

 

 

Schützen lässt sich am besten, was auch bekannt ist. Zu den Aufgaben der Kreis- und Stadtarchäologie gehört es daher, Verdachtsflächen im Vorfeld zu untersuchen und Hinweisen auf potentielle Fundstellen nachzugehen. Alle relevanten Informationen gelangen in das archäologische Ortsarchiv, das "Gedächtnis" der Kreis- und Stadtarchäologie. Hier werden die bekannten Fundstellen des Landkreises erfasst und nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewertet. Denkmalpflege ist also auch Forschung!

Ohne ehrenamtliches Engagement wäre die archäologische Denkmalpflege im Landkreis Gifhorn undenkbar. Gemeinsam mit der Archäologischen Arbeitsgemeinschaft im Museums- und Heimatverein e.V. versteht sich die Kreis- und Stadtarchäologie als Anlaufstelle für Sammler, Finder und historisch Interessierte. Die Ergebnisse der Arbeit werden durch Vorträge, Veröffentlichungen oder Erläuterungstafeln präsentiert, um das öffentliche Bewusstsein für das archäologische Erbe im Landkreis Gifhorn zu schärfen.

 

 

Forschung / Grabung / Erdarbeiten

Eingriffe in den Boden sind genehmigungspflichtig, wenn an der Stelle archäologische Kulturdenkmale bekannt sind oder vermutet werden. Solche Kulturdenkmale sind zum Beispiel Grabhügel, Urnenfriedhöfe oder vorgeschichtliche Siedlungen.
Die Fundstellen sind obertägig häufig nicht sichtbar!
Deshalb: Wenden Sie sich an die archäologische Denkmalpflege bzw. die Kreis- und Stadtarchäologie, um zu erfahren, ob ein archäologisches Denkmal von Ihrer Planung betroffen ist.

 

 

Archäologische Fundberatung

Haben Sie einen Fund gemacht oder etwas entdeckt, das archäologisch interessant sein könnte? Melden Sie sich bei uns! Gerne bestimmen wir das Alter und die Funktion Ihres Fundes. Sie müssen nicht befürchten, dass wir Ihnen etwas wegnehmen. Wenn Sie den Fund nicht dauerhaft abgeben möchten, kehrt er nach der Dokumentation wieder in Ihren Besitz zurück. Für die Kreis- und Stadtarchäologie ist es nur wichtig, den Fund und seine Fundumstände zu dokumentieren. Bei aktuellen Baumaßnahmen: Lassen Sie die Fundstelle unverändert!

Archäologie ist spannend, doch die "Jagd auf Bodenschätze" mit Hilfe eines Metalldetektors ist ohne Genehmigung verboten und strafbar! Für eine Genehmigung nach § 12 NDSchG ist zunächst zu klären, ob eine Zusammenarbeit im Sinne des Denkmalschutzes geplant ist. Hiefür ist die Kreis- und Stadtarchäologie Ihr Ansprechpartner. Auf Empfehlung der Kreis- und Stadtarchäologie können Sie an einem Qualifizierungskurs durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) in Hannover teilnehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme kann die Untere Denkmalschutzbehörde dann eine zeitlich und räumlich befristete Suchgenehmigung ausstellen.

Merkblatt zur Qualifizierung NLD