Denkmalschutz / Archäologie

Denkmalschutz im Landkreis Gifhorn

 

Alte Burgen und Mühlen, Bauernhöfe und Bürgerhäuser, Grabhügel und im Erdreich verborgene archäologische Fundstellen: Der Landkreis Gifhorn verfügt über ein reiches Erbe in Gestalt von Bau- und Bodendenkmalen. Denkmäler sind Ausdruck ihrer Zeit und damit Zeugnisse unserer gemeinsamen Geschichte. Sie genießen gesetzlichen Schutz, der unter anderem von der Denkmalschutzbehörde des Landkreises wahrgenommen wird. Da die Vielfalt der Denkmallandschaft ganz unterschiedliche fachliche und administrative Aufgaben mit sich bringt, ist die Denkmalpflege in zwei Bereich unterteilt:

  • Historische Gebäude, besondere Bauwerke und auch Grünanlagen wie Parks oder Friedhöfe können Baudenkmäler sein. Zuständig im Landkreis Gifhorn ist die Baudenkmalpflege. Bei Vorhaben im Bereich der Stadt Gifhorn (einschließlich Ortsteile) wenden Sie sich bitte an die Denkmalschutzbehörde der Stadt Gifhorn.
  • Bodendenkmäler sind archäologische Funde oder auch im Boden verborgene Spuren, die Aufschluss über das menschliche Leben in der Vergangenheit geben. Ihr Ansprechpartner im Landkreis Gifhorn und in der Stadt Gifhorn ist die Kreis- und Stadtarchäologie.

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