Aktueller Sachstand zur Ukraine-Hilfe

veröffentlicht: am 23.03.2022     Presseinformation

Weiterhin herrscht mitten in Europa Krieg. Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine geht unvermittelt weiter. Viele Menschen müssen aus Angst vor dem Krieg ihre Heimat verlassen und suchen auch im Landkreis Gifhorn Schutz.

Bisher erreichten den Landkreis Gifhorn 690 Flüchtende aus der Ukraine (Stand 23.03.2022). Davon sind derzeit 287 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft Ehra–Lessien untergebracht. Außerdem hat die Kreisverwaltung Kenntnis von 403 Personen, die privat untergekommen sind. Hierbei handelt es sich zum Großteil um Mütter mit ihren Kindern, nur vereinzelt sind auch Männer unter den Flüchtenden. In Ehra-Lessien wurden seitens der Kreisverwaltung kurzfristig mehrere Gebäude ertüchtigt, sodass aktuell insgesamt rund 355 Plätze separat für Flüchtende aus der Ukraine zur Verfügung. Für Asylbewerber stehen weitere 250 Plätze zur Verfügung, von denen derzeit rund 30 frei sind.

„Außerdem war und ist die Spendenbereitschaft unter den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Gifhorn riesig“, erzählt Landrat Tobias Heilmann. „Das betrifft zum einen Sachspenden aber auch das zur Verfügung stellen von Wohnraum. Für diese Unterstützung bin ich sehr dankbar. Auch die Abstimmung und gegenseitige Hilfestellung mit den Städten und Samtgemeinden läuft hervorragend. In Zeiten wie diesen zeigen wir eindrucksvoll, dass der Landkreis Gifhorn gemeinsam stark ist.“ Die Kreisverwaltung ist weiterhin sehr daran interessiert, private Wohnungsangebote für ukrainische Geflüchtete zu erhalten. Die Wohnungen sollten nach Möglichkeit in sich abgeschlossen sein. Privatpersonen oder Vermieter, die Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten, sich per E-Mail an ukrainehilfe(at)gifhorn.de zu wenden.

In der vergangenen Woche trat der neu gegründete Stab Außergewöhnliche Ereignisse Ukraine zusammen, der die Vorgehensweise und bestmögliche Unterstützung der flüchtenden Menschen koordiniert. Die Gebietseinheiten unterstützen zudem maßgeblich bei der Suche und Bewertung von dezentralem Wohnraum.

Die Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien ist auch weiterhin als erste Anlaufstelle angedacht. In Ehra-Lessien werden die Menschen registriert und können einen Antrag nach Asylbewerberleistungsgesetz stellen. Zudem ist regelmäßig ein Arzt vor Ort und es gibt über die Mobilen Impfteams des Landkreises Gifhorn die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Weitere Angebote werden derzeit erarbeitet. Anschließend sollen die Personen auf Wohnungen verteilt werden, sofern sie nicht bei ihren Freunden und Verwandten unterkommen oder den Landkreis Gifhorn wieder verlassen. Die Versorgung und Verpflegung in der Gemeinschaftsunterkunft ist weiterhin sichergestellt.

Die Kreisverwaltung appelliert zudem, keine privaten Transfers zu organisieren, wenn vor Ort keine langfristigen privaten Unterbringungsmöglichkeiten organisiert werden können. Die Kreisverwaltung setzt auf eine zentrale Zuteilung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB). Eine gut koordinierte Aufnahme und Unterbringung ist für alle Beteiligten – Geflüchtete, Verwaltungen und Hilfsorganisationen – wichtig, um Wohnraum schnell und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen sowie den Geflüchteten Schutz und Sicherheit bieten zu können.

Weiterhin bittet die Kreisverwaltung alle Ukrainerinnen und Ukrainer sowie die Helfenden vor Ort, dass die Geflüchteten sich sehr zeitnah über die Homepage des Landkreises melden. Unter: https://www.gifhorn.de/index.php?id=837 hat die Kreisverwaltung ein Einreiseformular zur Verfügung gestellt. Nach der Meldung erhalten die Menschen vom Landkreis postalisch entsprechende Formulare und können auch den Antrag nach § 24 AufenthG stellen.

 

Situation bei schulpflichtigen Kindern

Von den bisher angekommenen Bürgerinnen und Bürgern aus der Ukraine sind derzeit 93 Personen zwischen sechs und 18 Jahren und somit schulpflichtig. Geflüchtete Kinder aus der Ukraine können im Rahmen ihres Gastschüler-Status die Schulen im Landkreis Gifhorn besuchen. Die Schulen wurden bereits durch das Land Niedersachsen mit Informationen und Hinweisen zum Umgang und zur Aufnahme von geflüchteten Kindern versorgt. Eine Schulpflicht nach deutschem Recht besteht erst, wenn die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entscheiden, dauerhaft in Deutschland zu bleiben.

Des Weiteren hat der SAE Ukraine eine Unterarbeitsgruppe Schule (UAG Schule) auf die Beine gestellt. Hier kann auf bewährte Prozesse und Abstimmungswege aus der Corona-Pandemie zurückgegriffen werden. Aufgabe der UAG Schule ist unter anderem Kontakt zu den Schulen aufzunehmen, um Notwendigkeiten abzufragen. Außerdem ist die UAG Schule damit betraut die weitere Vorgehensweise unter Beteiligung der Gebietseinheiten abzustimmen. Darüber hinaus sollen u. a. Dolmetscher und Sprachkurse organisiert werden. Die Schülerbeförderung wird auch für die ukrainischen Gastschülerinnen und –schüler sichergestellt. Grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen zur Bereitstellung des Lebensunterhaltes und der medizinischen Versorgung - hierzu zählt unter anderem auch die Mittagsverpflegung an Schulen - haben nur Personen, deren offizieller Asylantrag (gemäß § 24 AufenthG) genehmigt wurde. Den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie weitere nützliche Dokumente und Links sind auf der Homepage des Landkreises Gifhorn unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/oeffentlichkeitsarbeit/ukraine-hilfe/#c1932 zu finden.

Konsens ist, auch mit den Städten und Samtgemeinden, dass bei Bereitschaft der Schulen Kinder aufgenommen werden können. Allerdings ist bei vielen Kindern noch unklar, ob sie überhaupt im Landkreis Gifhorn bleiben. Des Weiteren gibt es auch aus der Ukraine heraus teilweise immer noch digitale Bildungsangebote für die Kinder. Daher soll nun in der UAG Schule ein entsprechendes Konzept in den nächsten Wochen zum weiteren Vorgehen erarbeitet werden. Dabei gilt es auch zu klären, dass die Kinder flächendeckend über den Landkreis verteilt unterrichtet werden. Diese Abstimmungen sollten nach Möglichkeit noch abgewartet werden, bevor Kinder in den Schulen aufgenommen werden.