Zutritt zu den Kreishäusern - Ab 6. Dezember gilt die 3G-Regel

veröffentlicht: am 01.12.2021     Presseinformation

Aufgrund der aktuellen Infektionslage erlaubt der Landkreis Gifhorn den Zutritt zu seinen Verwaltungsgebäuden ab Montag, 6. Dezember 2021, nur noch im Rahmen der 3G-Regel.

Vor dem Zutritt zu den Gebäuden ist von den Besucherinnen und Besuchern entweder eine Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein Nachweis über eine negative Testung vorzulegen. Akzeptiert werden die Ergebnisse eines PCR-Testes (Gültigkeit 48 Stunden) oder ein PoC-Antigen-Test (Gültigkeit 24 Stunden). Ein Selbsttest ist nicht zulässig.

Vor Ort in den einzelnen Verwaltungsgebäuden werden keine Testungen angeboten. Hierzu wird auf die verschiedenen Testzentren, Arztpraxen und Apotheken verwiesen. Die Testnachweise werden nur von diesen Institutionen akzeptiert.

Eine Übersicht der Testmöglichkeiten im Landkreis Gifhorn befindet sich auf der Homepage der Kreisverwaltung unter: www.gifhorn.de/der-landkreis/oeffentlichkeitsarbeit/coronavirus-aktuelle-informationen/.