Weichen gestellt: Förderprogramm für Ärzt*innen aufgelegt

veröffentlicht: am 14.06.2022     Presseinformation

Der Begriff „Ärztemangel“ hat sich in den vergangenen Jahren immer häufiger in den Medien verfestigt. Vor allem in ländlichen Räumen ist zu spüren, dass eine grundlegende medizinische Versorgung nicht mehr flächendeckend gewährleistet ist und der Versorgungsbedarf steigt.

Im Landkreis Gifhorn zeichnen sich diese Entwicklungen zunehmend ab. Der Landkreis hat somit in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) die Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten*innen im Landkreis Gifhorn (RL-Förderung Ärzt*innen) entwickelt. Der Kreistag hat dieser Förderrichtlinie in seiner Sitzung am 11. Mai 2022 zugestimmt.

„Ziel ist es, Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendpsycho-therpeut*innen einen finanziellen Anreiz zu bieten, sich im Landkreis Gifhorn niederzulassen und die (fach-)ärztliche und psychotherapeutische Versorgung im Landkreis Gifhorn zu verbessern. Mit der neuen Ansiedlungsprämie des Landkreises werden die entscheidenden Weichen für die Verbesserung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung in den kommenden Jahren gelegt“, ist sich Landrat Tobias Heilmann sicher.

„Durch die Ansiedlungsprämie kann sich der Landkreis Gifhorn weiter zu einem zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsstandort entwickeln“, betont Dr. Thorsten Kleinschmidt, Bezirksausschussvorsitzender der KVN, Bezirksstelle Braunschweig.

Es wird eine einmalige finanzielle Unterstützung zur Neuansiedlung, Übernahme einer Praxis aus alters- oder gesundheitlichen Gründen sowie die Errichtung einer Zweigpraxis im Landkreis Gifhorn gewährt. Voraussetzung für die Ansiedlungsförderung ist, dass eine bestimmte Facharztrichtung in einem Versorgungsbereich unterversorgt, von Unterversorgung bedroht oder mit einem Versorgungsgrad unterhalb von 100 Prozent ausgewiesen ist oder wird. Die Höhe der Förderung beträgt einmalig je Empfänger*in bis zu 50.000 Euro bei einem vollen Versorgungsauftrag.

„Nicht nur die Patient*innen werden im Zuge des demografischen Wandels immer älter, sondern auch die Ärzt*innen. Aufgrund des bereits bestehenden Mangels wird es immer wichtiger, frühzeitig ärztlichen Nachwuchs zu gewinnen“, so Dr. Klaus-Achim Ehlers, Vorsitzender der Kreisstelle Gifhorn der KVN.

Landrat Tobias Heilmann lobte: „Ich freue mich, dass die Ansiedlungsförderung des Landkreises Gifhorn innerhalb kürzester Zeit und in enger Zusammenarbeit mit der KVN entwickelt werden konnten.“

Die Richtlinie tritt ab dem 1. Juli 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Der Landkreis Gifhorn, Abteilung Wirtschaftsförderung, steht für die Vereinbarung eines Beratungsgesprächs zur Verfügung.