Tobias Heilmann, Landrat des Landkreises Gifhorn (von links), Annette Böhme, Geschäftsführerin der Tankumsee GmbH, und Dr. Thomas Walter, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Tankumsee GmbH. Foto: Landkreis Gifhorn

Gemeinsame Presseinformation mit der Tankumsee GmbH

Schrankenanlagen auf den Parkplätzen am Tankumsee entfallen

veröffentlicht: am 14.12.2023     Presseinformation

Die Parkplätze am Tankumsee erhalten eine schrankenlose Kennzeichenerkennung.

Die Tankumsee GmbH wird ab Februar/März 2024 die Parkraumbewirtschaftung im Naherholungsgebiet Tankumsee umstellen. Dieser Wechsel ist zwingend erforderlich, da die jährlichen Kosten durch Vandalismus, wiederholte Reparaturen, einen hohen Wartungsaufwand und den Missbrauch von Leistungen sich inzwischen auf rund 33.000 Euro im Jahr belaufen und nicht länger vertretbar sind. Für Besucher und Anlieger des Naherholungsgebiets Tankumsee bedeutet dies, dass die Schrankenanlagen auf den Parkplätzen "Süd" und "Nord" entfernt werden und stattdessen eine schrankenlose Kennzeichenerkennung eingeführt wird. Während Fahrzeuge die Parkfläche befahren und verlassen, registriert das System die Kennzeichen mithilfe kamerabasierter Scanner. Diese erfassen lediglich ein Standbild des Kennzeichens und versehen es mit einem Zeitstempel, ohne dass eine Videoüberwachung stattfindet.

Ungehinderter Verkehrsfluss

Besucher haben demnach die Möglichkeit, sowohl auf den Parkplatz "Nord" als auch auf den Parkplatz "Süd" zu fahren, ohne eine Schranke passieren zu müssen. Nach Beendigung ihres Aufenthalts am Tankumsee gibt der Gast am Parkautomaten sein Kennzeichen ein und erhält Informationen zur Parkdauer sowie zur anstehenden Gebühr. Beim Verlassen des Parkplatzes gibt es keine Schranke, wodurch die Besucher reibungslos ausfahren können. Dies trägt zu einem ungehinderten Verkehrsfluss bei, wodurch keine Staus mehr bei der Ein- und Ausfahrt in das Naherholungsgebiet Tankumsee auftreten sollten. An der Ausfahrt informieren Monitore über den Status des Bezahlvorgangs: Grün signalisiert, dass alles erledigt ist, während Rot darauf hinweist, dass die Bezahlung noch aussteht.

Mit dem Handy, der Smartwatch oder einer EC-Karte zahlen

Sollte ein Besucher vergessen haben zu bezahlen, kann er binnen 30 Minuten erneut auf den Parkplatz fahren, die Gebühr entrichten und anschließend frei ausfahren. Kunden haben die Möglichkeit, bequem bargeldlos mit dem Handy, der Smartwatch oder einer EC-Karte zu bezahlen. Bargeldzahlungen sind weiterhin möglich, jedoch ausschließlich mit Münzen. Falls passendes Kleingeld fehlt, stehen Wechselautomaten zur Verfügung. Alternativ können die Parkgebühren innerhalb von 24 Stunden bequem von zuhause aus über pay.park-depot.de beglichen werden. Falls die Parkgebühren nicht fristgerecht bezahlt werden, wird eine Vertragsstrafe von 40,00 Euro fällig. Für Nutzer der EasyPark App besteht die Möglichkeit, diese zur Zahlung zu verwenden. Dabei erhebt EasyPark eine Servicegebühr von derzeit 0,29 EUR (Stand 13.10.2023), die auf die Parkgebühren aufgeschlagen wird. Bei Verwendung der EasyPark App kann der manuelle Flow genutzt werden, bei welchem der Parkvorgang selbst gestartet und automatisch beendet wird. Durch die Aktivierung des "Automatic Flow" ist vor Ort keine Interaktion mit dem Kassenautomaten oder der App erforderlich, und die Parkgebühr wird am Ende des Monats automatisch von dem hinterlegten Konto abgebucht.

Jahres-Park-Abo für Besucher für 99,00 Euro 

Besucher, die lediglich jemanden zum See bringen und nicht parken möchten, haben weiterhin 30 Minuten Zeit, ohne dass eine Bezahlung erforderlich ist. Die Parkgebühren bleiben ebenfalls unverändert: 8,00 Euro für das Tagesticket oder 1,50 Euro pro angefangene Stunde. Ein Jahres-Park-Abo für Besucher ist bei der Verwaltung für 99,00 Euro erhältlich, wobei die Kennzeichen für autorisierte Nutzer hinterlegt werden, um die Parkplätze des Tankumsees nach Belieben 365 Tage lang nutzen zu können.

Die Tankumsee GmbH bittet alle Jahreskartenbesitzer, deren Gültigkeit über den 15. Februar 2024 hinausgeht, sich zwecks Freischaltung des Kennzeichens in der Verwaltung zu melden. Vereinsmitglieder werden direkt über ihren Verein abgefragt, ebenso wie alle Dauercamper über den Campingplatzbetreiber. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung verarbeitet unser Partner Parkdepot personenbezogene Daten. Gemäß den Datenschutzbestimmungen (DSGVO) erfolgt die Löschung der Daten durch Parkdepot nach Einhaltung der maximalen Parkdauer spätestens nach 48 Stunden. Bei erheblicher Überschreitung der erlaubten Parkzeit leitet das System den Vorgang an Parkdepot weiter, wo er den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen folgend nachverfolgt wird.

Das System ist gemäß den DSGVO-Richtlinien entwickelt und von der DEKRA als datenschutzkonform eingestuft. Dadurch wird gewährleistet, dass die Daten der Kennzeichenscanner gemäß den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden. Die Nutzung der Tankumsee Parkflächen bedeutet die Anerkennung der Nutzungsbedingungen und der dazugehörigen Datenschutzbestimmungen. Ziel der Tankumsee GmbH ist es, umfassende Informationen bereitzustellen, damit keine Vertragsstrafe fällig wird und weiterhin lediglich die Parkgebühr an die Tankumsee GmbH entrichtet wird. Die Tankumsee GmbH freut sich, mit neuen Technologien in der Region an den Start zu gehen.