Schonzeit im April beim Rehwild für Jährlinge und Schmalrehe aufgehoben

veröffentlicht: am 07.03.2019     Presseinformation

Die Wildunfallzahlen im Landkreis waren in den vergangenen Jahren nahezu unverändert hoch. Um die Zahl der Unfälle zu reduzieren, besteht ein Handlungsbedarf für alle Akteure. Dieses nahm der Landkreis Gifhorn bereits im vergangenen Jahr zum Anlass, die Schonzeit beim Rehwild für einzelne Reviere vorzeitig aufzuheben. In diesem Jahr wird diese Regelung -begrenzt für zunächst fünf Jahre- auf den ganzen Landkreis ausgeweitet.

An einer großen Zahl von Wildunfällen ist Rehwild beteiligt. Ein Mittel, dem entgegen zu wirken, ist es, den Bestand in der Nähe von Straßen zu reduzieren. Gerade Schmalrehe und Jährlingsböcke zählen, aufgrund ihrer Unerfahrenheit und der Verdrängung durch Ricken vor dem Setzen, zu der potenziellen Risikogruppe bei Wildunfällen. In der regulären Jagdzeit ab Mai ist eine korrekte Identifizierung dieser Risikogruppe wegen der fortgeschrittenen Vegetation und der Verwechslungsgefahr mit führenden Ricken erheblich schwieriger.

Im vorigen Jahr wurden zwei Revierinhaber initiativ und beantragten die Aufhebung der Schonzeit für April. Der Landkreis Gifhorn hatte neben der Genehmigung dieser Anträge auch weiteren Revieren mit Wildunfallschwerpunkten die kostenlose Aufhebung angeboten. Hierdurch sollte eine aussagekräftige Basis für den weiteren Umgang mit dieser Problematik gewonnen werden. Dieses Angebot nahmen insgesamt neun Reviere an. Dies führte zu einem Mehrabschuss von 22 Tieren.

Nun soll diese Regelung kreisweit ausgeweitet und nach einer fünfjährigen Probezeit bewertet werden. Dabei ist zu betrachten, ob die Revierinhaber diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, umsetzen und welche signifikanten Auswirkungen dieses auf die Unfallzahlen hat. Nach erfolgreicher Bewertung besteht die Option einer Verlängerung dieser Regelung.

Landrat Dr. Ebel betont: „Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme. Jeder Revierinhaber ist aufgerufen, im Interesse der Wildhege und auch zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden seine Möglichkeiten auszuschöpfen. Ähnliche Regelungen in anderen Landkreisen sollen zu einer deutlichen Senkung der Wildunfälle geführt haben. Der Jagdbeirat des Landkreises Gifhorn ist beteiligt worden und hat zugestimmt.“