Pflege(entwicklungs)bericht: Online Umfrage

veröffentlicht: am 13.03.2023     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn führt in diesem Jahr zur Erstellung seines ersten „Pflege(entwicklungs-) berichtes“ eine Online-Befragung durch, um die Beteiligung unterschiedlicher Interessenvertretungen sicherzustellen.

Mit dem Bericht möchte der Landkreis Gifhorn weiter in die Zukunft zu schauen und Prognosen aufstellen, weshalb zukünftig von einem Pflege(entwicklungs-)bericht statt von einem Pflegebericht gesprochen werden soll. Dieser Bericht wird federführend durch die Sozialplanerin des Landkreises, Sonja Müller, verfasst und wird Ende des Jahres der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.


Nicht nur Günter Wallraff, Joko und Klaas oder deutschlandweites Klatschen auf den Balkonen bringen die herausfordernde Situation in der Pflege immer wieder in den medialen Fokus und geben den Pflegexperten*innen eine Stimme und Plattform.
Im kleinen Format möchte dies nun der Landkreis auch für Gifhorn tun. Durch ein gelungenes Miteinander und einem regelmäßigen Austausch zwischen Einrichtungsleitungen und Verwaltung bei Pflegekonferenzen, Heimleitertagungen und Arbeitskreisen sind die konkreten Herausforderungen, wie Personalmangel oder steigende Kosten, bereits bekannt und werden gemeinsam bewegt. Doch was bedeutet das in Zahlen? Wie werden die Entwicklungen gemessen?


Diese Austauschformate werden nun durch eine Abfrage ergänzt, die valide statistische Daten ermitteln soll. Mithilfe von Online-Umfragen, die sich direkt an Tagespflegen, stationäre Einrichtungen, ambulante Pflegedienste sowie an die Pflegeschulen aus dem gesamten Landkreis Gifhorn richten, sollen Daten zur Belegung, Versorgung und Personalstruktur erhoben werden.
Das langfristig verfolgte Ziel ist es, regionale valide Daten zu erhalten, aus denen Aussagen zur konkreten Versorgungslage, Herausforderungen und „weiße“ Flecken der regionalen Versorgung gewonnen werden können. Solche Daten dienen beispielsweise als Grundlage zur Beantragung von Förderungen oder Projekten. Diese generierten Daten ergänzen die vom Land veröffentlichte Pflegestatistik und bieten der Pflege vor Ort ein weiteres Werkzeug.


Laut dem Niedersächsischen Pflegegesetz (§ 3 NPflegeG) ist jede Kommune dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen örtlichen Pflegebericht zu verfassen, denn die Kommune nimmt als Orte der sozialen Daseinsfürsorge eine besondere Rolle bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ein. Den Gebietseinheiten kommt die Aufgabe zu, in der unmittelbaren Wohnumgebung pflegebedürftiger Menschen und in Kooperation mit anderen Akteurinnen und Akteure die Voraussetzungen für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu schaffen.
Für eventuelle Rückfragen können sich Interessierte an Sonja Müller, Sozialplanerin beim Landkreis Gifhorn, wenden, die unter der E-Mail-Adresse sonja.mueller(at)gifhorn.de oder der Telefon-Nr. 05371-82 633 zu erreichen ist.