Öffnung für weitere Impfberechtigte auch im Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 26.02.2021     Presseinformation

Das Land Niedersachsen hat inzwischen die Priorisierung der Impfberechtigten impfstoffbezogen angepasst. Damit können mit dem Impfstoff von AstraZeneca ab sofort auch schon einige Personen- und Berufsgruppen der Priorität 2 geimpft werden, wie z.B. Beschäftigte in Krankenhäusern, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren mit unmittelbarem Patientenkontakt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe sowie Polizei und Ordnungskräfte, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind.

Leider sind die Impfungen in der Prioritätsstufe 2 noch nicht generell freigegeben, sondern vorerst nur für die vorgenannten Gruppen. Das heißt, dass sich weiterhin nur Personen, die 80 Jahre oder älter sind, einen Termin über die Hotline oder das Buchungsportal des Landes für das Impfzentrum buchen können. 

Der Landkreis Gifhorn passt sich dem Beschluss an und wird aktiv auf die betroffenen Gruppen zugehen. Geplant ist, dass die mobilen Impfteams des Landkreises Gifhorn künftig für diese Gruppen zum Einsatz kommen, damit parallel der Impfbetrieb im Impfzentrum ohne Einschränkungen weitergehen kann.

Landrat Dr. Andreas Ebel freut sich über die Anpassung des Landes: „Mit dem neuen Beschluss erreichen wir einen fließenden Übergang zwischen den Prioritätengruppen 1 und 2. Wir können individuell auf die Impfstofflieferungen vom Land reagieren und davon abhängig die mobilen Impfteams weiterhin einsetzen. So erhalten zügig viele Personen die notwendigen Impfungen.“

Da der Landkreis zwischenzeitlich allen Personen, die in der Priorität 1 geimpft werden können und jünger als 65 Jahre sind, ein Impfangebot gemacht hat, können nun umgehend die Impfungen der vorgenannten Gruppen der Priorität 2 beginnen. Der Landkreis Gifhorn wird in den kommenden Tagen separat auf die Gruppen zugehen und das weitere Vorgehen klären.

Darüber hinaus finden selbstverständlich weiterhin Impfungen von Personen über 80 Jahre im Impfzentrum statt. Die Bürgerinnen und Bürger können hierfür individuelle Termine über die Hotline bzw. das Onlineportal des Landes Niedersachsen vereinbaren.