Neue Corona-Verordnung: Testpflicht in Kitas und Schulen entfällt

veröffentlicht: am 29.04.2022     Presseinformation

Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung aktualisiert. Wesentliche Änderung ist dabei die Aufhebung der Testpflicht in Kindertageseinrichtungen (ab 29. April) und Schulen (ab kommender Woche). Daneben bleiben die seit Anfang April 2022 geltenden Basisschutzmaßnahmen bestehen. Die Corona-Verordnung ist seit dem 29. April 2022 in Kraft und gültig bis 25. Mai 2022.

Das Land Niedersachsen hat jedoch für den Bereich der Kindertagesstätten angekündigt, die Lieferung von Corona-Tests (Lollytests) bis zum 31. Juli 2022 aufrechtzuerhalten. Somit besteht für die Träger der Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, ein Testkonzept auf freiwilliger Basis fortzuführen.

 

Das gilt im Landkreis Gifhorn:

Das Personal und die Besucher dürfen Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehaeinrichtungen nur mit einem negativen Testnachweis betreten. Außerdem gilt eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

In Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Einrichtungen des Rettungsdienstes müssen sowohl das Personal als auch die Patientinnen und Patienten eine FFP2-Maske (oder ähnliches Schutzniveau) tragen.

In Heimen, unterstützenden Wohnformern sowie der Tagespflege gilt ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Die Gäste der Tagespflege sind von der Pflicht ausgenommen, sofern alle Gäste entweder geimpft oder genesen sind. Das Personal und Besucher dürfen die genannte Einrichtungen ebenfalls nur mit einem negativen Testnachweis betreten.

In Gemeinschaftseinrichtungen muss jede Person bei Erstaufnahme einen Corona-Test machen lassen. Weitergehend gilt eine Testpflicht von zwei Tests pro Woche. Sowohl für das Personal als auch für Bewohner gilt auf Gemeinschaftsflächen und in Gemeinschaftsräumen eine FFP2-Maskenpflicht. Darüber hinaus müssen Bewohner mit Erkältungssymptomen getrennt untergebracht werden. Ein Betreten der Einrichtungen ist zudem nur mit negativem Test erlaubt.

Im öffentlichen Personennahverkehr müssen Kinder zwischen sechs und 13 Jahren eine medizinische Maske tragen. Ab dem 14. Lebensjahr ist eine FFP2-Maske (oder ähnliches Schutzniveau) Pflicht.