Neue Corona-Verordnung: Das gilt im Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 22.06.2022     Presseinformation

Das Land Niedersachsen hat die in seiner Corona-Verordnung bisher gültigen Schutzmaßnahmen verlängert. Grund dafür ist die nach wie vor nicht unerhebliche Anzahl täglicher Neuinfektionen. Die aktualisierte Corona-Verordnung hat eine Gültigkeit bis zum 31. August 2022.

Im Wesentlichen bleiben die durch die bisherige Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen erhalten.
Änderungen gibt es im Bereich der Heime und Pflegeeinrichtungen: Für die in den Einrichtungen tätigen Personen wird die FFP2-Maskenpflicht gelockert, ab sofort darf dieser Personenkreis auch eine normale medizinische Maske (sogenannte „OP-Maske“) als Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt nicht für Besucherinnen und Besucher sowie Dritte. Für diese besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder gleichwertiges Schutzniveau).


Weitergehende Anforderungen im Sinne einer Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske mit höherem Schutzniveau (FFP2 oder vergleichbar) für die Beschäftigten bleiben durch Anordnung der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens weiterhin möglich.


Lokale Regeln möglich: Die Leitungen von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind bereits mit der letzten Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Mai dazu verpflichtet, die Maskentragepflicht in der jeweiligen Einrichtung für Besucher*innen, Mitarbeitende und Dritte zu regeln. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch über die örtlich gültigen Bestimmungen.