Landkreis Gifhorn begrüßt Einigung beim Kindertagesstättengesetz

veröffentlicht: am 14.06.2021     Presseinformation

Im Jugendhilfeausschuss am 01.06.2021 in Hankensbüttel beklagten sich Kreisverwaltung und Einrichtungsträger noch vehement über die schleppende Beschlussfassung zur lange geplanten Neufassung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (NKitaG) und kritisierten die fehlende Perspektive für die Einführung der dritten Fachkraft – und nun ging doch alles ganz schnell!

Am Wochenende einigten sich die Parteien der Regierungskoalition auf einen Gesetzentwurf, der zumindest einen Stufenplan die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und damit zur Qualitätssteigerung in den niedersächsischen Kindertagesstätten enthält. Damit können die Einrichtungsträger ihren angehenden Erzieherinnen und Erziehern, unter denen sich aufgrund des Fachkräftemangels viele Quereinsteigerinnen und -einsteiger befinden, für die kommenden Jahre Hoffnung auf eine sichere berufliche Zukunft machen.

Landrat Dr. Andreas Ebel kommentiert die Nachricht über die Übereinkunft in Hannover mit Wohlwollen: „Nachdem die ersten Entwürfe für alle Beteiligten noch große Enttäuschungen bereithielten, gerade nach den Beschlüssen zur Beitragsfreiheit zu Beginn der Wahlperiode, haben sich die Bildungspolitiker mit den Ministerien nun doch noch auf einen akzeptablen Kompromiss verständigt. Mich persönlich als Vater von zwei Kindern im KiTa-Alter, aber auch als Landrat, der an einer hohen Betreuungsqualität in unseren Einrichtungen interessiert ist, freut insbesondere, dass die vielfach geäußerte und berechtigte Kritik doch noch Gehör bei der Gesetzesformulierung gefunden hat.“

Eine Sorge teilt der Landrat allerdings mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen: „Die Mehrkosten für die dritte Fachkraft darf jetzt allerdings nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Unsere Städte und Gemeinden haben bereits aufgrund der Beitragsfreiheit ein gehöriges Paket zu schultern gehabt. Dabei versuchen wir sie momentan nach Kräften finanziell zu unterstützen. Wenn uns das Land jetzt auch noch einseitig mit den erhöhten Personalkosten belastet, werden einige Mitgliedskommunen deutlich überfordert.“

Dr. Ebel appelliert deshalb an die Landespolitik: „Der erste richtige Schritt in Richtung der Verbesserung der Kinderbetreuung ist am Wochenende gemacht worden. Die angestrebte Qualität und wie man diese zukünftig gewährleisten will, steht jetzt auf dem Papier. Jetzt muss auch noch der zweite und ebenso wichtige Schritt folgen: Wer bezahlt das Gewünschte und auf welche Unterstützung kann derjenige hoffen?“

Wie wichtig eine grundsätzliche Entscheidung in diesen Fragen ist, zeigt ein Blick auf die jüngsten Entwicklungen bei der steigenden Nachfrage nach Kindertagesbetreuung, die sich in eindrucksvollen Zahlen belegen lässt:

  • Zwischen 2015 und 2020 stieg der Anteil der ganztagsbetreuten 0 bis 3-jährigen Kinder von 41,4 auf 47,1 Prozent. Der Anteil der 3 bis unter 7-Jährigen von 28,4 auf 41, 0 Prozent.
  • Im selben Zeitraum konnten über die Auslastung von bestehenden und Schaffung neuer Gruppen in Kindertageseinrichtungen insgesamt 47.950 Kinder bis 14 Jahren zusätzlich betreut werden.
  • 2015 betrug die durchschnittliche Betreuungszeit von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren 33,1 Stunden pro Woche, in 2020 lag sie bei 34,5 Stunden. In der Altersklasse 3 bis unter 7 Jahren stieg die Betreuungszeit von 30,5 auf 33,2 Stunden.

Das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen ist von 2015 auf 2020 von 55.953 auf 73.212 (+17.259) Personen gestiegen, bei den pädagogischen Fachkräften gab es ein Plus von 13.738 (44.101 auf 57.839).

Dieser Trend wird sich nach allgemeiner wissenschaftlicher Prognose noch weit in die 2020er Jahre fortsetzen, bis sich aufgrund der demografischen Entwicklung allmählich ein Rückgang der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsplätzen einstellen wird.