Kreisverwaltung informiert: Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen

veröffentlicht: am 16.02.2022     Presseinformation

Extreme Wetterverhältnisse wie Glatteis, Eisregen, starke Schneefälle oder heftige Stürme können im Herbst und Winter zu einer erheblichen Gefährdung der Schulwege führen.

Kann die Sicherheit – und somit auch die Schülerbeförderung – nicht mehr gewährleistet werden, entscheidet der Landkreis Gifhorn gemeinsam mit den Beförderungsunternehmen über eine Einstellung der Schülerbeförderung und einen Unterrichtsausfall im gesamten Kreisgebiet. Hiervon betroffen wären demnach die Beförderung über den ÖPNV, aber auch die Beförderung von Schulkindern zu Förderschulen außerhalb des Landkreises Gifhorn.

Über einen möglichen Schulausfall kann sich grundsätzlich unter: http://www.vmz-niedersachsen.de/ kundig gemacht werden. Auch die Kreisverwaltung veröffentlicht in diesen Fällen entsprechende Meldungen über ihre Homepage und die Social Media-Kanäle. Zudem informieren die Radiosender in ihren Verkehrsnachrichten. Die Kreisverwaltung bittet in diesem Zusammenhang darum, sich ausschließlich über die oben genannten Quellen zu informieren.

Bei einem generellen Schulausfall gewährleisten die Schulen für Schülerinnen und Schüler, die trotz des abgesagten Unterrichts zur Schule gekommen sind, eine Betreuung.

Wenn es zu erwarten ist, dass während der Unterrichtszeit Extremwetterlagen auftreten, die die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg gefährden, kann die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheiden. Eine Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler wird bis zum Verlassen der Schule sichergestellt. Im Primabereich dürfen die Kinder nur vorzeitig nach Hause entlassen werden, wenn eine Abholung durch die Erziehungsberechtigten sichergestellt ist oder, wenn die Erziehungsberechtigten vorher zugestimmt haben.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Eltern von Kindern bis zur 10. Klasse – die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten – ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.