Von links: Tobias Heilmann, Landrat des Landkreises Gifhorn, Eva Jäckel, Abteilungsleiterin im Jugendamt, Verfahrenslotsin Julia Mund und Kreisrat Rolf Amelsberg. Foto: Landkreis Gifhorn

Inklusive Jugendhilfe im Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 14.12.2023     Presseinformation

Eine Verfahrenslotsin unterstützt junge Menschen und Familien von Kindern mit Behinderungen.

Familien, deren Kinder mit seelischen, geistigen oder körperlichen Einschränkungen leben, stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Um jungen Menschen und deren Familien einen umfassenden Überblick über Hilfs- und Unterstützungsangebote zu bieten, stellt sich mit Julia Mund die Verfahrenslotsin im Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn vor.


Die Verfahrenslotsin fungiert auf zwei Ebenen:
 

1. Individuelle Ebene:
Die Einführung der Verfahrenslotsin markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung inklusiver Jugendhilfe. Der Landkreis Gifhorn engagiert sich damit aktiv, um Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen und deren Familien umfassende Unterstützung im bestehenden komplexen Sozialleistungssystem zu gewähren. Familien sowie junge Menschen mit Behinderungen haben nun die Möglichkeit sich unabhängig und neutral von Julia Mund zu all diesen Themen beraten zu lassen. Diese Beratung bietet nicht nur Aufklärung über potenzielle Ansprüche, sondern verschafft auch eine klare Orientierung im Leistungssystem und bietet Begleitung im Hinblick auf die Geltendmachung ihrer Rechte.

2. Strukturelle Ebene:
Die Verfahrenslotsin leistet aber nicht nur individuelle Beratung, sondern unterstützt den Landkreis Gifhorn aktiv bei der im KJSG vorgegebenen Umsetzung einer inklusiven Jugendhilfe. Die Jugendhilfe in der Gesamtheit inklusiv zu gestalten ist ein Prozess dem sich der Landkreis Gifhorn bereitwillig stellt, um Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Insbesondere sollen die Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und junge Menschen mit Behinderungen aus dem Fachbereich Soziales und Jugend zusammengeführt werden. Die Planung des Kinder-und- Jugend-Stärkungsgesetzes sieht vor, dass ab dem 01.01.2028 alle Kinder, unabhängig von der Art der Einschränkung, vom Fachbereich Jugend betreut werden. Somit erfolgt eine Auflösung der zweigliedrigen Zuständigkeit zu Gunsten der Leistungsberechtigten. Dieser umfassende Prozess wird hauptsächlich durch die Verfahrenslotsin gestaltet und begleitet.


Für individuelle Beratungen können sich die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gifhorn ab sofort an Julia Mund unter der Telefonnummer 05371-82811 wenden. Weitere Infos im Überblick gibt es in diesem Flyer.