Infektionen in Kitas und Schulen: Kreisverwaltung stellt Kommunikation um

veröffentlicht: am 01.02.2022     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn stellt den Umfang der Kommunikation von Corona-Fällen in Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas und Schulen) um. Künftig werden im täglichen Bericht der Kreisverwaltung nur die Einrichtungen genannt, in denen ein Ausbruchsgeschehen vorliegt und somit die Anordnung einer Quarantäne notwendig ist.

Wann ist eine Quarantäne notwendig? Wann reicht die Selbstbeobachtung aus?

Eine Quarantäne wird dann vom Gesundheitsamt angeordnet, wenn es sich in der Klasse oder Gruppe um ein Ausbruchsgeschehen handelt. Ab welchem Punkt die Infektionen innerhalb eines Klassenverbunds als Ausbruchsgeschehen gelten, kann nicht pauschalisiert werden, sondern ist von den Ermittlungsergebnissen des Gesundheitsamtes abhängig.

Maßgebliche Faktoren sind unter anderem:

  • die Infektionskette bzw. die Frage, wo sich die infizierte Person angesteckt hat?
  • Und: ob ein Zusammenhang zwischen den Infektionen innerhalb der Klasse oder Gruppe erkennbar ist.

Ist für mehrere, gleichzeitig auftretende Infektionsfälle beispielsweise klar erkennbar, dass diese sich im privaten Bereich (z. B. innerhalb der Familie) angesteckt haben, liegt kein Ausbruchsgeschehen für die Klasse/Gruppe vor. Kann aber ein Zusammenhang zwischen den auftretenden Fällen nicht ausgeschlossen werden, ist von einem Ausbruchsgeschehen auszugehen.

Wird ein Ausbruchsgeschehen festgestellt, ordnet das Gesundheitsamt für die betroffene Gruppe oder Klasse eine Quarantäne an. Wird kein Ausbruchsgeschehen festgestellt, steht die betroffene Gruppe oder Klasse trotzdem unter der sogenannten Selbstbeobachtung. Die Selbstbeobachtung ist jedoch keine Maßnahme, die vom Gesundheitsamt angeordnet werden muss. Vielmehr geht die Selbstbeobachtung bereits aus der Absonderungs-Verordnung des Landes Niedersachsen hervor, die alle Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht nimmt, sich selbst auf die Entwicklung möglicher Corona-Symptome zu beobachten, wenn man als Kontaktperson eines Corona-Falls gilt.

Nach wie vor besteht die Vorgabe des Landes Niedersachsen in Schulen soweit und solange es möglich ist, den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Die Absicherung erfolgt über ein umfangreiches Testkonzept, welches derzeit einen Test pro Präsenztag vorsieht. Dieser Vorgabe folgt auch das Gifhorner Gesundheitsamt in seinen Maßnahmen.

 

Was ändert sich nun in der Kommunikation der Kreisverwaltung?

Die Kreisverwaltung informiert in ihrem täglichen Lagebericht die Öffentlichkeit über die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie. Neben den maßgeblichen Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Landes Niedersachsen ergänzt die Kreisverwaltung ihren Lagebericht um eigene Zahlen und Ermittlungsstände.

Bisher wurden alle nachgewiesen Infektionen von Kindern in Kitas und Schulen (wenn das Kind zu dem Zeitpunkt, in dem es ansteckend war, die jeweilige Einrichtung besucht hat) durch die Kreisverwaltung mitgeteilt – unabhängig davon, ob es sich um ein Ausbruchsgeschehen handelt oder nicht. Der Landkreis Gifhorn geht nun dazu über, ausschließlich die Fälle mitzuteilen, in denen ein Ausbruchsgeschehen vorliegt, da auch nur in diesen Fällen eine Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet werden muss. Alle anderen Fälle (Selbstbeobachtung) ziehen keine weiteren Maßnahmen des Gesundheitsamtes nach sich.

Aufgrund der aktuell hohen Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus kommt es derzeit leider regelmäßig vor, dass einzelne Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen auftreten, ohne dass damit ein Ausbruchsgeschehen einhergeht. Mit der neuen Vorgehensweise wird das Ziel verfolgt, ein klares Bild über aktuelle Ausbruchsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen zu kommunizieren.