Handreichung: Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 21.02.2023     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn stellt eine Handreichung zum Thema Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor. 

Rechtlicher Hintergrund
Im Sommer 2022 wurde der Landkreis Gifhorn verstärkt aus der gemeindlichen Ebene, von den Umweltverbänden sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft angesprochen und um Hilfestellung gebeten. Hintergrund waren die vermehrt an die Städte und Gemeinden herangetragenen Anfragen nach Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA).
Anders als Windkraftanlagen, die nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB schon seit Mitte der 1990er Jahre privilegiert sind, besteht für die Errichtung von PV-FFA das Erfordernis, entsprechende Bauflächen in einem Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan auszuweisen bzw. festzusetzen, um deren Bau zu ermöglichen.
Mit der Änderung des BauGB zum 01.01.2023 ist eine eingeschränkte Privilegierung für PV-FFA eingeführt worden. Voraussetzung für die Privilegierung ist, dass diese Anlagen in einem maximal 200 m tiefen Streifen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes errichtet werden. Da die angefragten Flächen die o.g. Voraussetzung jedoch in der Regel nicht erfüllen, bleibt es im Landkreis Gifhorn deutlich überwiegend bei einem Planungserfordernis der Städte und Gemeinden, die über die entsprechende Planungshoheit verfügen.
Das Nds. Klimaschutzgesetz in seiner Fassung vom 28.06.2022 fordert zudem erhebliche Anstrengungen, um Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Die bilanzielle Deckung des Energie- und Wasserstoffbedarfs bis zum Jahr 2040 soll in Niedersachsen durch den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien erreicht werden. Dazu sind 0,47 Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2033 als Gebiete für die Erzeugung von Strom durch PV-FFA auszuweisen. Bis 2035 sollen mindestens 15 Gigawatt installierte Leistung durch Freiflächensolaranlagen realisiert werden.
Die Forderung nach einer Mindestausweisung von 0,47 Prozent der Landesfläche für PV-FFA ist dabei nicht als eine Grundgröße zu verstehen, die jede Gemeinde einzeln umsetzen muss. Vielmehr sind in Teilbereichen weniger oder mehr Flächen einer Gemeinde möglich.


Arbeitsprozess
Seitens der Klimaschutzmanagerin Dr. Katrin Klitzke wurden mit Beteiligung weiterer Fachdisziplinen (Wirtschaftsförderung/Regionalentwicklung, Bauwesen, Umwelt) sowie der externen Moderation durch das Büro mensch & region aus Hannover zwei Informationsveranstaltungen am 20.09.2022 und 14.11.2022 für Städte, Samtgemeinden und Gemeinden sowie Kreistagsmitglieder durchgeführt. Fachreferenten waren jeweils dazu eingeladen worden und trugen zu den Aspekten „Stand der Technik“ und „Bauleitplanung“ vor.
Ausgehend von diesen Veranstaltungen bildeten sich drei Arbeitsgruppen, die sich schwerpunktmäßig mit den Themen „Standortwahl“, „Bauleitplanung“ und „Technik“ beschäftigten.

Die Arbeitsgruppen setzten sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Fachöffentlichkeit und Verwaltung zusammen. In jeweils eigenständig organisierten Arbeitsgruppensitzungen wurden die genannten Schwerpunkte bearbeitet. Die Ergebnisse wurden in einer gemeinsamen Arbeitskreissitzung am 03.02.2023 im Anschluss an einen weiteren Fachvortrag seitens der LSW Netz GmbH & Co KG zur Netzwirtschaft im Landkreis Gifhorn vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
Während die anfängliche Zielsetzung die Erstellung eines Leitfadens für die Gemeinden war, wurde sowohl durch die Fachvorträge als auch die inzwischen durch diverse Verbände an anderer Stelle veröffentlichten Leitfäden deutlich, dass es keines weiteren Leitfadens bedurfte, sondern den Gemeinden Hilfestellungen angeboten werden sollten, die auch weitere Entwicklungsprozesse in der Zukunft berücksichtigen können. Die Standortvoraussetzungen für PV-FFA sind in den Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Gifhorn sehr unterschiedlich. Daher lassen sich ohnehin keine festen Kriteriensätze, die für alle Gemeinden oder an allen Strandorten im Landkreis Gifhorn gelten, festlegen. Statt eines Leitfadens wurde eine Handreichung mit einem Fragekatalog als Angebot für die Städte und Gemeinden entwickelt. Der Fragenkatalog kann von den Gemeinden genutzt werden, um notwendige und sinnvolle Informationen zur Entscheidung zu möglichen PV-FFA von den Projektierenden und Planenden zu erhalten. Der Fragebogen kann jederzeit erweitert, ergänzt oder korrigiert werden und dient – wie die gesamte Handreichung – als empfehlende Grundlage.


Städtebaulicher Mustervertrag
Auch ein Muster für einen städtebaulichen Vertrag wurde unter Beteiligung einer Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt erneuerbarer Energien erarbeitet und ist der Handreichung zur Vorbereitung des Dialogs mit Investoren beigefügt.


Ergebnis
Die nun vorliegende Handreichung und der Mustervertrag stellen das Ergebnis des intensiven Arbeitsprozesses in den drei Arbeitsgruppen dar. Die Handreichung ist als Angebot an die Städte und Gemeinden gedacht, um eine möglichst fachlich getragene und transparente Diskussion mit potentiellen Investoren zu führen und den unterschiedlichen und sich teilweise widersprechenden Interessen aller Beteiligten im bevorstehenden Planungsverfahren gerecht zu werden.


Förderung
Die Infoveranstaltungen, die Moderation und redaktionelle Erstellung der Handreichung konnten mit finanzieller Unterstützung der Nationalen Klimaschutzinitiative erfolgen. Diese Fördermittel sind an die Stelle „Klimaschutzmanagement“ gebunden.