Rolf Amelsberg, Gesundheitsdezernent des Landkreises Gifhorn (links), ging mit gutem Beispiel voran und ließ sich von Betriebsarzt Dr. Vincent Vieregge bereits gegen Grippe impfen. Foto: Landkreis Gifhorn

Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn klärt über Grippeschutzimpfung auf

veröffentlicht: am 13.10.2023     Presseinformation

„Die Grippeimpfung tut nicht weh, schützt aber wirksam davor, ernsthaft zu erkranken.“ Da Vorbeugen besser als Heilen ist, rät auch der Gifhorner Gesundheitsdezernent Rolf Amelsberg, sich impfen zu lassen.

„Die Impfung ist die beste Möglichkeit, sich selbst zu schützen und eine Ausbreitung der Influenza in der Bevölkerung zu verhindern, dafür sollte man sich rechtzeitig impfen zu lassen. Eine Impfung schützt nicht nur jeden persönlich, sondern trägt zum allgemeinen Impfschutz der Bevölkerung bei. Je mehr Personen aus der Umgebung jedes Einzelnen gegen Influenza geimpft sind, umso weniger kann sich das Virus von Mensch zu Mensch ausbreiten. Die Medizin nennt dies Herdenimmunität.“ Eine einmalige Impfung am besten bereits ab Oktober bis Mitte Dezember bietet in der Regel ausreichend Schutz für die gesamte Grippesaison. Da sich das Grippevirus leicht verändern kann, werden die Grippeimpfstoffe jedes Jahr angepasst, damit ein bestmöglicher Schutz erzielt werden kann. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Nutzung von Vierfach-Impfstoffen, sogenannte quadrivalente Impfstoffe. Diese schützen gegen vier verschiedene Grippevirussubtypen, die voraussichtlich in der nächsten Grippesaison am häufigsten auftreten werden. Bei älteren Erwachsenen ist die Immunantwort reduziert, und damit kann die Wirksamkeit der Grippeimpfung etwas geringer ausfallen. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für Personen ab 60 Jahren die Impfung mit einem Hochdosis-Impfstoff, der in dieser Altersgruppe besser wirksam ist als der Standard-Impfstoff.


Die Influenza-Impfung muss jedes Jahr erneuert werden. Der Körper baut als Reaktion auf die Impfung Antikörper auf, die bis zu sechs Monate wirksam sind. Der Impfschutz ist etwa zwei Wochen nach der Impfung aufgebaut. Die Impfung wird in den Oberarmmuskel gegeben. Sie ist in der Regel gut verträglich. Die inaktivierten Grippe-Impfstoffe können in allen Stadien der Schwangerschaft verabreicht werden. Als Impfreaktionen können Schmerzen an der Einstichstelle sowie Kopf- und Gliederschmerzen sowie erhöhte Temperatur auftreten. Dies sind Belege einer Reaktion des körpereigenen Abwehrsystems. Sie stellen keine Komplikation dar und klingen in der Regel nach kurzer Zeit wieder ab.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Influenzaimpfung für alle Personen über 60 Jahre, Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, Personen ab 6 Monaten mit chronischen Grunderkrankungen, medizinisches Personal. Zu medizinischem Personal zählt auch das Personal von Alters- und Pflegeheimen. Für alle eben genannten Personengruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Personen ab 60 Jahre sowie Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen sollten bei der Grippeimpfung auch den Impfschutz gegen Pneumokokken überprüfen lassen: Pneumokokken sind häufig Erreger von bakteriell verursachten Lungenentzündungen.


Wenn sowohl die Impfung gegen Grippe als auch gegen COVID-19 empfohlen ist, ist die gleichzeitige Verabreichung beider Impfstoffe möglich. Die Injektion soll dabei jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt aktuell generell eine Basisimmunität ab 18 Jahren sowie Basisimmunität und jährliche Auffrischungsimpfungen für bestimmte Personengruppen, sofern die letzte Corona-Schutzimpfung oder Infektion mindestens 12 Monate zurückliegt.