Geflügelpest - Überwachungszone wird aufgehoben

veröffentlicht: am 28.02.2022     Presseinformation

Nach einem Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Müden Ende Januar kann nun die Überwachungszone aufgehoben werden. Zwischenzeitlich war bereits die Sperrzone in die Überwachungszone überführt worden. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht. Damit fallen ab 1. März 2022 die bisherigen, strengen Restriktionen weg.

Wichtig ist jedoch, dass die Aufstallpflicht für Geflügel – trotz der Aufhebung der Überwachungszone – aufgrund des weiterhin hohen Risikos der Ausbreitung der Geflügelpest bestehen bleibt. Damit soll das Ausbruchsrisiko auf ein Minimum reduziert werden. Weiterhin muss beachtet werden, dass jeder Halter (auch bei nur einem Tier), sich beim Landkreis Gifhorn registrieren lässt. Das Anmeldeformular zu Registrierung wird auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.gifhorn.de zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung kann aber auch telefonisch unter 05371/82-391 oder per Mail an veterinaeramt(at)gifhorn.de erfolgen.

Aktuell breitet sich die Geflügelpest rasant aus. Am 25. Januar 2022 wurde die Geflügelpest erstmals im Landkreis Gifhorn nachgewiesen. Anschließend traf die Kreisverwaltung umgehend notwendige Maßnahmen, um ein weiteres Ausbreiten der Geflügelpest zu verhindern.

Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht.