Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Müden im Landkreis Gifhorn wurde am 24. Januar 2022 die sogenannte „Geflügelpest“ amtlich festgestellt.
Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern wurde eine Schutzzone und ein Überwachungsgebiet eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten. Die Schutzzone hat einen Radius von rund drei Kilometern und verläuft wie folgt:
Die Überwachungszone hat einen Radius von rund zehn Kilometern und verläuft wie folgt:
In Ergänzung zu der Schutz- und Überwachungszone wurden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Gifhorn erlassen und im Amtsblatt veröffentlicht (https://www.gifhorn.de/der-landkreis/amtsblatt/).
Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs. (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.
Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden. Hierzu kann sich an das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn unter Tel.: 05371/82-391 gewendet werden. Wichtig ist auch vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch den eigenen Tierarzt untersuchen zu lassen. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung durch Ihren Hoftierarzt vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.
Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht.