Geflügelpest im Landkreis Gifhorn nachgewiesen

veröffentlicht: am 25.01.2022     Presseinformation

Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Müden im Landkreis Gifhorn wurde am 24. Januar 2022 die sogenannte „Geflügelpest“ amtlich festgestellt.

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern wurde eine Schutzzone und ein Überwachungsgebiet eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten. Die Schutzzone hat einen Radius von rund drei Kilometern und verläuft wie folgt:

  • Im Norden von der Kreisgrenze bis zur Moorstraße; rechts auf die Moorstraße die L 283 querend bis zum Bäckerweg.
  • Rechts in den Bäckerweg bis zur Bahnhofstraße; über die Bahnhofstraße auf die L 283; von der L 283 rechts auf den Meinerser Weg bis zur B 188.
  • Dann rechts auf die B 188; dort geradeaus über den Kreisel hinweg; nach dem Kreisel rechts auf die L 299; von der L 299 links in Richtung Päse; durch Päse hindurch in Richtung Höfen.
  • Von Höfen bis zur Kreisgrenze und dann an der Kreisgrenze entlang bis zur B 214.

 

Die Überwachungszone hat einen Radius von rund zehn Kilometern und verläuft wie folgt:

  • Von der Kreisgrenze bei Ummern bis zur Wiehe und an der Wiehe entlang bis zur Straße Zum Schmarloh.
  • Über die Zum Schmarloh bis zur L 284; links auf die L 284 durch Ummern bis auf die B4.
  • Über die B 4 bis zur Krümme und rechts auf den Krümmeweg; über Krümmeweg, Im Achtertor bis über die Dorfstraße in Neubokel; durch Neubokel auf die B 188; rechts auf die B 188 bis Brenneckenbrück/Allerkanal.
  • Links am Allerkanal entlang bis zum Viehmoorgraben; rechts auf den Viehmoorgraben bis zu den Bahngleisen; rechts auf die Bahngleise in Richtung Leiferde bis zur L 320; rechts auf die L 320 (Volkser Str.); geradeaus über den Kreisel in Richtung Volkse.
  • Durch Volkse auf dem Rietzer Weg bis zur Kreisgrenze; an der Kreisgrenze entlang bis zur 214.

In Ergänzung zu der Schutz- und Überwachungszone wurden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Gifhorn erlassen und im Amtsblatt veröffentlicht (https://www.gifhorn.de/der-landkreis/amtsblatt/).

Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs. (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.

Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden. Hierzu kann sich an das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn unter Tel.: 05371/82-391 gewendet werden. Wichtig ist auch vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch den eigenen Tierarzt untersuchen zu lassen. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung durch Ihren Hoftierarzt vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht.