Dennis Heumann (Leiter Fachbereich Jugend, Landkreis Gifhorn, l.), Oliver Meyer (Leiter der Polizeiinspektion Gifhorn) und Tobias Heilmann unterzeichneten heute im Gifhorner Schloss die Kooperationsvereinbarung. Foto: Landkreis Gifhorn

Gemeinsame Presseinformation der Polizeiinspektion Gifhorn und des Landkreises Gifhorn

Für besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen: Polizei und Jugendamt Gifhorn unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

veröffentlicht: am 21.06.2023     Presseinformation

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine der zentralen Aufgabe des Jugendamtes und der Polizei. Damit die beiden Institutionen diesen gesetzlichen Auftrag bestmöglich erfüllen können, ist eine gute Zusammenarbeit notwendig. Um diese Zusammenarbeit zu stärken wurde zwischen dem Gifhorner Jugendamt und der Polizeiinspektion Gifhorn heute eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Ziel der Kooperationsvereinbarung ist, die bewährte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendamt, den fachlichen Austausch und die Handlungssicherheit aller Beteiligten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt kontinuierlich zu verbessern.


Eine Zusammenarbeit von Jugendamt des Landkreises und der Polizei besteht schon seit rund zehn Jahren, zum Beispiel in der sogenannten „AG Kinderschutz“. In der interdisziplinären Arbeitsgruppe arbeiten für die PI Gifhorn Svenja Pelle, Karen Radke und die Präventionsbeauftragte Liane Jäger mit, für das Jugendamt nahmen Bernhard Schuhose, Katharina Schwermer und Andreas Wille an der AG teil. Neben der Organisation der ersten Netzwerktreffen beider Institutionen war die Erarbeitung der nunmehr vorliegenden Kooperationsvereinbarung zentrale Aufgabe der AG Kinderschutz.
In der Kooperation beider Institutionen, die heute von Oliver Meyer, Leiter der PI Gifhorn, Landrat Tobias Heilmann und Dennis Heumann, Leiter Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn unterzeichnet wurde, werden folgende Vereinbarungen getroffen:

  •  Die Polizei informiert das Jugendamt bei allen Gefährdungslagen Minderjähriger, insbesondere bei Hinweisen auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Häusliche Gewalt, aber auch bei Hinweisen auf psychische Instabilität, Verwahrlosung, Suchtmittelmissbrauch/Drogenkonsum, Straftatenbegehungen und anderen geeigneten Auffälligkeiten.
  •  Das Jugendamt verpflichtet sich, in Fällen konkreter Kindeswohlgefährdung oder anderen herausragenden Sachverhalten (Verbrechenstatbestände) im Rahmen seiner gesetzlichen Vorgaben die Hinzuziehung der Polizei nicht nur zu prüfen, sondern auch darauf hinzuwirken.
  • Polizei und Jugendamt stellen eine sichere Meldekette sicher, d.h. der Erhalt von Erstmitteilungen herausragender Sachverhalte (wie sexualisierte Gewalt und Häusliche Gewalt) wird beiderseitig schriftlich mittels Formular unter Angaben des Geschäftszeichens, einem Ansprechpartner und einer Erreichbarkeit bestätigt.
  •  Mitteilungen erfolgen in geeigneter Weise, in Eilfällen sind diese vorab telefonisch durchzuführen.
  • Regelmäßige Treffen auf unterschiedlichen hierarchischen Ebenen werden mindestens einmal jährlich durchgeführt, im Bedarfsfall sind darüber hinaus zusätzlich Fallkonferenzen möglich.
  •  Eine gegenseitige Akzeptanz des anderen beruflichen Auftrages wird zugesichert.
  •  Polizei und Jugendamt stellen sicher, dass die Angaben zu Ansprechpartnern und telefonischen Erreichbarkeiten fortlaufend aktualisiert mitgeteilt werden.

 

„Die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Polizei ist schon lange sehr gut. Beide arbeiten als Problemlöser und wollen Schlimmes verhindern. Beide setzen sich für ein verträgliches Zusammenleben ein – akut und langfristig. Um unter anderem auf den Feldern sexualisierter und häuslicher Gewalt noch stärkere Kooperationen zu erreichen, ist diese formale Vereinbarung sehr dienlich und unterstreicht, dass alle jederzeit an einem Strang ziehen“, sagt Landrat Tobias Heilmann.
Dennis Heumann ergänzt: „Der Kinderschutz wird mit der Kooperationsvereinbarung weiter gestärkt. Ein gutes und wichtiges Signal für alle Kinder- und Jugendlichen im Landkreis Gifhorn.“


„Der geschlossene Kooperationsvertrag zwischen Jugendamt und Polizei ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in Stadt und Landkreis Gifhorn zu gewährleisten. Gemeinsam haben wir die Aufgabe Kinder vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt können frühzeitig Anzeichen von Kindeswohlgefährdung erkannt und schnell gehandelt werden.


Indem das Jugendamt und die Polizei ihre Ressourcen und Kompetenzen bündeln, können wir Kinder besser schützen und ihnen eine sichere Umgebung bieten. Der Kooperationsvertrag ist somit ein wichtiger Schritt, um das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und ihre Rechte zu schützen.“ sagt Oliver Meyer, Leiter der Polizeiinspektion Gifhorn.