Eine Knoblauchkröte wird eingesammelt. Foto: Landkreis Gifhorn

Frühjahrswanderung der Amphibien

veröffentlicht: am 16.02.2024     Presseinformation

Im Landkreis Gifhorn ist auch in diesem Jahr geplant, Straßenabschnitte zum Schutz der Amphibien zu sperren.

Die Frühjahrswanderung der Amphibien wird demnächst beginnen, sobald die Temperaturen wieder nachts auf über +10 Grad steigen. Frösche, Kröten und Molche ziehen bei geeigneten Witterungsbedingungen (vorzugsweise in feuchten, regnerischen und milden Nächten) zu ihren Laichgewässern. Oftmals müssen sie dabei Straßen überqueren. Die Verluste sind dabei sehr hoch. Bei Verkehrsdichten von nur einem Fahrzeug pro Minute werden 90 % der Tiere überfahren. Dort, wo sich der Krötenzug auf kurze Streckenabschnitte konzentriert, kann mit Krötenzäunen gearbeitet werden. An einigen Straßenabschnitten im Landkreis wurden bereits mobile Amphibienschutzzäune aufgestellt. Die Tiere werden dann über die Straße getragen. Dort, wo die Wanderung über weite Streckenabschnitte verteilt ist, hilft nur eine kurzfristige Straßensperrung.

Straßenabschnitte werden zeitweise gesperrt

Im Landkreis Gifhorn ist auch in diesem Jahr geplant, Straßenabschnitte zum Schutz der Amphibien zu sperren. Vorgesehen ist die Sperrung der Kreisstraße 112 (Ortsumgehung Weyhausen) und der Kreisstraße 28 in Höhe der Kläranlage Weyhausen bis zur Kreisstraße 114 (Nordtangente) sowie eines Teilbereichs der Fallersleber Straße in Weyhausen. Die Kreisstraße 28 wird kreisübergreifend von der Stadt Wolfsburg und dem Landkreis Gifhorn gesperrt. Die Kreisstraße 82 zwischen Winkel und Ribbesbüttel wird dieses Jahr nicht gesperrt. Hier sind aufgrund einer Amphibien-Erfassung Amphibienschutzzäune aufgestellt wurden. Die Sperrungen erfolgen kurzfristig und werden nur dann durchgeführt, wenn eine Wanderaktivität zu beobachten ist.

Die Strecken werden für den Straßenverkehr bei Wanderaktivitäten bis Mai in der Zeit von 18.00 Uhr (Februar) bzw. 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr gesperrt. Die Autofahrer werden um Verständnis gebeten. Zur weiteren Erläuterung liegt ein Kurzmerkblatt bei.

Für Nachfragen stehen in der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn Herr Zenk (Tel. 05371/82 753) und Frau Schobek (Tel. 05371/82 8792) zur Verfügung.