Entscheidung der Landeswahlleitung: Fehlerhafte Kreisttagsstimmzettel in der Gemeinde Sassenburg und der Samtgemeinde Wesendorf sind gültig

veröffentlicht: am 06.09.2021     Presseinformation

Nach Mitteilung der Niedersächsischen Landeswahlleiterin sind die mit einem Druckfehler behafteten Stimmzettel für die Kommunalwahl entgegen der bisherigen Aussagen nicht von vornherein als ungültig zu werten, sondern sind bei der Auszählung zu berücksichtigen.

Die Stimmzettel für die Wahl des Kreistages für den Wahlbereich 6 – Gemeinde Sassenburg, Samtgemeinde Wesendorf – können daher bei der Auszählung der Wahl ausgewertet werden.

Der Kreiswahlleiter bittet die Briefwählerinnen und Briefwähler, die noch im Besitz ihrer Wahlunterlagen mit einem fehlerhaften Stimmzettel im Wahlbezirk 6 sind, dennoch diesen - sofern möglich - gegen einen fehlerfreien Stimmzettel zu tauschen.