Bildunterschrift: Inga Binnewies ist in der Abteilung Bauordnung und Ortsplanung des Landkreises mit dem Thema Denkmalschutz betraut. Die von ihr erstellten Flyer geben einen ersten Überblick für (künftige) Denkmalbesitzer*innen. Foto: Landkreis Gifhorn

Denkmalschutz - Was muss ich tun, wenn ich ein Baudenkmal habe? Neue Infoflyer des Landkreises geben Informationen

veröffentlicht: am 21.06.2023     Presseinformation

Denkmalschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Landkreise, Gemeinden, Kirchen und auch private Denkmaleigentümer*innen stehen in der Pflicht, die historisch erhaltenen Bauwerke und Denkmale auch für die Zukunft zu erhalten. Dazu gehört die Sanierung und Instandsetzung, aber auch Umnutzung dieser -  unter denkmalgerechten Aspekten.

 

Doch wie geht das und was muss ich als Denkmaleigentümer*in tun?

Der Fachbereich Bauwesen erklärt dies im Flyer „Ablauf eines denkmalrechtlichen Antrages“. Um ein Baudenkmal zu sanieren oder umzubauen, ist eine denkmalrechtliche Genehmigung notwendig. In sechs Schritten - von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Ende der Baumaßnahme – wird hier erklärt, was der Denkmaleigentümer*in tun muss.

Warum gibt es eine Untere Denkmalschutzbehörde?

Der Infoflyer „Denkmalschutz im Landkreis Gifhorn“ erklärt die Aufgaben einer Unteren Denkmalschutzbehörde, wann eine denkmalrechtliche Genehmigung notwendig ist. Dieser erklärt außerdem was ein (Kultur-)Denkmal ist.

 

Mit den erstellten Flyern möchte der Landkreis Gifhorn alle Denkmaleigentümer*innen unterstützen und die Angst nehmen, ein Baudenkmal zu besitzen bzw. Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde aufzunehmen.

 

Denkmal bedeutet nicht nur Verantwortung, sondern auch Leidenschaft für das Alte und die Historie, sowie das Verstehen und der Umgang mit der historischen Bausubstanz. Warum sieht mein Gebäude so aus, wie es aussieht? Warum ist nicht alles ein Fachwerk? Aber was mache ich damit, um es auch weitere 100 Jahre und länger erhalten zu können?

 

Bei der weiteren Erhaltung des Gebäudes unterstützt die Denkmalschutzbehörde gerne und möchte mit den Infoflyern zeigen, dass Eigentümer*innen keine Bedenken haben müssen ein Baudenkmal zu besitzen und/oder zu sanieren.

 

Die Flyer sind hier abrufbar.