Bis Januar 2022 alte Führerscheine umtauschen

veröffentlicht: am 16.11.2021     Presseinformation

Europaweit werden Führerscheine in Form von Plastikkarten einheitlich und fälschungssicher. Bürgerinnen und Bürger der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958, deren alter grauer Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, müssen diesen bis Ende Januar 2022 umtauschen.

Der neue Führerschein muss beim Verkehrsamt des Landkreises Gifhorn (Im Heidland 39, Gifhorn) beantragt werden. Für den Umtausch des alten Führerscheins ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Benötigt werden der Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und – sofern der alte Führerschein nicht von der Behörde des jetzigen Wohnortes ausgestellt worden ist – eine Karteikartenabschrift. Die Beantragung der Karteikartenabschrift kann telefonisch, schriftlich oder online bei der ursprünglich ausstellenden Behörde erfolgen.

Die Erstellung des neuen Führerscheins dauert zwischen vier und sechs Wochen. Der alte Papierführerschein wird entsprechend gekennzeichnet und darf behalten werden. Die Kosten sind bundesweit einheitlich und betragen 25,30 Euro Umtauschgebühr zuzüglich 5,00 Euro für den Direktversand.

Der Kreisverwaltung rechnet mit einer erhöhten Nachfrage und bittet deshalb darum, bereits jetzt online über die Homepage des Landkreises Gifhorn einen Termin zu vereinbaren. Die Online-Terminvergabe ist erreichbar unter: Führerscheinwesen

Telefonisch können Termine unter der Telefonnummer 05371/82-441 vereinbart werden.