Ausgangssperre im Landkreis Gifhorn verlängert bis 2. Mai

veröffentlicht: am 15.04.2021     Presseinformation

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind weiterhin gefordert, alles Erforderliche zu unternehmen, um die Infektionen mit dem Corona-Virus einzudämmen. Grundlage für alle Maßnahmen sind das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Im Landkreis Gifhorn gilt daher auch seit dem 2. April 2021 eine nächtliche Ausgangssperre. Der Krisenstab des Landkreises Gifhorn beobachtet und bewertet die Entwicklung der Neuinfektionen täglich. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Gifhorn ist weiterhin sehr hoch. Aus diesem Grund hat der Krisenstab des Landkreises Gifhorn entschieden, die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr bis einschließlich Sonntag, 2. Mai 2021, zu verlängern.

Grundlage für diese Entscheidung ist die aktuell gültige Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Diese sieht drei wesentliche Aspekte vor, die erfüllt sein müssen, um in einem Landkreis eine Ausgangssperre zu verhängen. 

1.    Die 7-Tage-Inzidenz überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen (Dreitagesabschnitt) die 150.
Diese Voraussetzung ist im Landkreis Gifhorn aus folgenden Gründen gegeben: 
-    Seit dem 20. März liegt die 7-Tage-Inzidenz konstant über 100.
-    Seit dem 27. März liegt die 7-Tage-Inzidenz bis auf die Osterfeiertage und einige Folgetage über 150.
o Nach Aussage des Robert-Koch-Institutes (RKI) sind 
die Infektionszahlen – auf Grund des Test-und Meldeversatzes über Ostern - erst wieder ab Mitte April aussagekräftig.
-    Die 7-Tage-Inzidenz der vergangenen drei Tage liegt über 150
o    Dienstag, 13.04.2021, = 154,7
o    Mittwoch, 14.04.2021, = 186,4
o    Donnerstag, 15.04.2021, = 163,7

Hinweis: Bereits ab einer Inzidenz von 100 benennt die Landesverordnung die Ausgangssperre ausdrücklich als probates Mittel.

2.    Außerdem muss das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn eine Prognose abgeben, dass die Infektionszahlen dauerhaft auf einem hohen Niveau bleiben. 
Auch das ist im Landkreis Gifhorn gegeben. 
Amtsarzt Josef Kraft bestätigt: „Die Ausgangssperre führt zu einer Reduzierung von Kontakten. Dadurch kann die Inzidenz sinken, weil sich weniger Personen gegenseitig anstecken. Das wirkt sich natürlich nicht unmittelbar aus, sondern erst mit einem zeitlichen Versatz von zwei bis drei Wochen. Erschwerend kommt derzeit noch die bundesweite, insgesamt besorgniserregende Entwicklung mit einer aktuell, exponentiellen Zunahme der Infektionen hinzu. Und so ist auch bei uns im Landkreis Gifhorn trotz der bisherigen Ausgangssperre leider noch keine Tendenz zu sinkenden Inzidenzen zu erkennen. Aber ohne Ausgangssperre wären die Infektionszahlen wahrscheinlich noch deutlich höher gestiegen.“ 
Die prognostische Bewertung der aktuellen infektionszahlen lässt bestenfalls auf ein Verharren der Inzidenz auf hohem Niveau hin schließen. Anzeichen für ein deutlich abnehmendes Infektionsgeschehen sind zum jetzigen Zeitpunkt aktuell keinesfalls zu erkennen.

3.    Als drittes Kriterium schreibt die Landes-Verordnung vor, dass das Infektionsgeschehen nicht räumlich abgrenzbar sein darf.
Auch dieses Kriterium ist erfüllt. Sogenannte Hotspots, die das Infektionsgeschehen im Landkreis maßgeblich beeinflussen, gibt es nicht. Stattdessen sind die Infektionen über das gesamte Kreisgebiet verteilt. Das Gesundheitsamt hat in seiner Analyse der Neuinfektionen festgestellt, dass die Neuinfektionen zu 88% im privaten Bereich stattfinden. Zudem machen die Corona-Mutationen einen hohen Anteil an den Neuinfektionen (im Landkreis Gifhorn durchschnittlich 38%) aus. Die Mutationen verstärken die Dynamik des Infektionsgeschehens, da diese deutlich ansteckender als der Urtyp sind. 

„Wir haben die Lage konsequent beobachtet und müssen aufgrund der aktuellen Infektionslage entscheiden. Die aktuelle Situation ist weiterhin sehr ernst“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel. „Das Land Niedersachsen gibt durch seine Corona-Verordnung klare Regelungen vor, die wir als Landkreis Gifhorn umsetzen müssen. Die aktuelle Corona-Verordnung soll bis zum 9. Mai ohne Änderungen verlängert werden. Die Rechtsgrundlage bleibt somit auch dieselbe wie vor zwei Wochen, als das Anordnen der nächtlichen Ausgangssperre für den Landkreis Gifhorn notwendig wurde.“

Die Verhältnismäßigkeit der Gifhorner Ausgangssperre wurde kürzlich durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Braunschweig bestätigt. Hinzu kommt, dass der Landkreis Gifhorn vor dem Umsetzen der Ausgangssperre alle anderen möglichen Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, ergriffen hat. So hat sich der Landkreis Gifhorn gemäß der Corona-Verordnung des Landes bereits als Hochinzidenzkommune ausgewiesen. Damit sind bereits seit dem 26. März 2021 verschärfte Regelungen in Kraft. Dies betrifft beispielsweise die Kontaktreduzierung, sodass sich ein Haushalt lediglich mit einer weiteren Person treffen darf. Der Krisenstab des Landkreises Gifhorn beobachtet die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin täglich und prüft die vorzeitige Aufhebung der Ausgangssperre, sobald sich die derzeitige Prognose umkehrt und die Infektionszahlen dauerhaft sinken.

„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, sich im eigenen Interesse streng an die geltenden Kontaktbeschränkungen und an die Ausgangssperre zu halten“, appelliert Landrat Dr. Andreas Ebel. „Jeder kann seinen Beitrag dazu leisten, dass wir die Infektionszahlen im Landkreis Gifhorn reduzieren. Indem wir uns alle gemeinsam an die Regeln halten, können wir dazu beitragen, dass Einzelhandel, Gastronomie und der Schulbesuch wieder möglich werden.“ 

Im Zeitraum zwischen 21:00 und 5:00 Uhr ist weiterhin im gesamten Kreisgebiet auch das Einkaufen in Supermärkten nicht erlaubt. Bei dieser Regelung gibt es einige Ausnahmen, die nicht unter die Ausgangsbeschränkung fallen. Dazu zählen:
•    die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit, sofern diese zwingend in diesem Zeitraum erfolgen muss,
•    die Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr,
•    die dringend erforderliche Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer oder veterinärmedizinischer Behandlungen,
•    der Besuch von Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen,
•    der Besuch von nahen Angehörigen, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind,
•    die Unterstützung Hilfsbedürftiger,
•    Handlungen zur dringend erforderlichen Versorgung von Tieren oder
•    zur Begleitung Sterbender.
•    Teilnahme an politischen Gremiensitzungen

Fragen zur Ausgangsbeschränkungen können telefonisch unter 0800/8282444 oder per E-Mail an corona(at)gifhorn.de gestellt werden. Außerdem beantworten wir einige Fragen bereits in unseren FAQs