Allgemeine Information zum internationalen Affenpocken-Ausbruch

veröffentlicht: am 08.07.2022     Presseinformation

Seit Mai 2022 wird eine zunehmende Verbreitung des Affenpockenvirus auch innerhalb Deutschlands verzeichnet. Auch in Niedersachen wurden bereits Fälle bestätigt. Im Landkreis Gifhorn ist mit Stand 08. Juli 2022 kein Fall bekannt.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt nach aktuellen Erkenntnissen eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung als gering ein. Das RKI beobachtet die Situation eingehend und passt seine Einschätzung dem aktuellen Kenntnisstand an.

 

Das Virus ist übertragbar durch direkten Körperkontakt, durch kontaminierte Gegenstände (z.B. Handtücher, Bettwäsche) und selten durch Tröpfcheninfektion bei engem Kontakt von Angesicht zu Angesicht.

 

 

Information zur Impfung:

 

Seit Ende Juni 2022 besteht die Möglichkeit der Impfung in den Schwerpunktpraxen (z.B. in Braunschweig, Hannover).

Das Gifhorner Gesundheitsamt prüft bei Verdachtsfällen, ob eine Indikation für eine Impfung (Postexpositionsprophylaxe) vorliegt, wenn die Personen Kontakt zu nachgewiesenen Infektionen mit Affenpocken hatten. Liegt eine Indikation vor, gibt das Gesundheitsamt eine behördliche Empfehlung zur Impfung in einer der Schwerpunktpraxen. Die Impfungen werden ausschließlich durch die Schwerpunktpraxen durchgeführt, nicht durch Hausärzte/Gesundheitsämter/MITs. Eine Übersicht entnehmen Sie bitte der beigefügten PDF-Datei.

 

Die folgende Empfehlung stellt dar, welche Verhaltensmaßnahmen bei einer diagnostizierten Affenpocken-Infektion von betroffenen Personen umgesetzt werden sollten:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Isolierung.pdf?__blob=publicationFile

 

 

Meldung:

Dem Gesundheitsamt werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie gemäß § 7 Abs. 2 IfSG Nachweise von Krankheitserregern, wenn unter Berücksichtigung der Art der Krankheitserreger und der Häufigkeit ihres Nachweises Hinweise auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit bestehen, namentlich gemeldet