Aktuelle Maßnahmen des Landkreises Gifhorn in Hinblick auf Ausbreitung des Coronavirus

veröffentlicht: am 16.03.2020     Presseinformation

Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Im Landkreis Gifhorn stehen aktuell 102 Personen unter häuslicher Quarantäne, es gibt derzeit 67 Verdachtsfälle und insgesamt wurden 57 Personen mittels Abstrich auf das Coronavirus getestet. 16 Personen sind inzwischen im Landkreis Gifhorn positiv auf das Coronavirus getestet worden. Bisher haben sich alle Personen außerhalb des Landkreises Gifhorn infiziert. Ansteckungen innerhalb des Landkreises gab es bislang nicht. Daher ist es weiterhin das Ziel der Kreisverwaltung und des Gesundheitsamtes, die Infektionsketten möglichst zu unterbrechen. 

Das Besondere an dem Coronavirus ist, dass die Anzahl der Infizierten exponentiell steigen kann. Das macht es besonders schwierig, die Ansteckungsrate vorauszusagen. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, das medizinische Personal zu schützen. So kann langfristig eine gut gesundheitliche Versorgung im Landkreis sichergestellt werden.

Gerade weil die Entwicklung des Coronavirus so schnell und teils unvorhersehbar ist, tagt der von Landrat Dr. Andreas Ebel eingerichtete Stab für außergewöhnliche Ereignisse des Landkreises Gifhorn täglich. In dem Stab sitzen Mitglieder aus dem Vorstand der Kreisverwaltung, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen für Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen, Katastrophenschutz, Gesundheit und Öffentlichkeitsarbeit. 

Aus der Arbeit des Stabes ergeben sich täglich neue Maßnahmen, die innerhalb des Landkreises umzusetzen sind. Außerdem bespricht der Stab auch, wie mit Weisungen des Niedersächsischen Sozialministeriums umzugehen ist und gibt diese Verfügungen an die Kommunen im Landkreis weiter.

Dazu zählte bisher unter anderem die generelle Absage von Veranstaltungen über 1.000 Personen niedersachsenweit. Viele Veranstalter sind darüber hinaus bereits von sich aus tätig geworden und sagen auch kleine Veranstaltungen in Absprache mit dem Gesundheitsamt Gifhorn ab. Der Landkreis Gifhorn folgt den Empfehlungen des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse und sagt über die offizielle Weisung des Sozialministeriums hinaus, ab sofort und bis auf Weiteres alle landkreiseigenen Veranstaltungen ab. Außerdem empfiehlt er Veranstaltern, die in der nächsten Zeit in den Räumlichkeiten des Landkreises Gifhorn, Veranstaltungen geplant haben, diese unabhängig von der Personenzahl abzusagen. Das dient ebenfalls der Unterbrechung der Infektionskette. 
Landrat Dr. Andreas Ebel betont: „Nichtsdestotrotz muss jede Bürgerin und jeder Bürger, abhängig von seiner ganz individuellen Situation, eigenverantwortlich für sich entscheiden, welche Termine er wahrnimmt, welche öffentlichen Einrichtungen er besucht und welche Wege sich vielleicht doch verschieben lassen. Meine Empfehlung lautet daher ganz klar, dass sich jeder auf die nötigsten Kontakte und Besorgungen beschränken sollte.“

Zu den Aufgaben des Stabes gehörte auch, alle Betroffenen über die Schulausfälle und die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und der Kindertagespflege seit dem 16. März 2020 zu informieren. Bis zum 18. April sind in den Gebäuden der Schulen, Sporthallen und Kindertagesstätten auch alle Veranstaltungen untersagt. Im Landkreis Gifhorn gilt bis auf Weiteres die Regelung, dass Eltern von Kindern bis zur 8. Klasse die eingerichtete Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können, wenn beide Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. 
Dazu zählen im Landkreis Gifhorn:
•    Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
•    Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion
•    Hauptamtlich Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr 
•    Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
Arbeitet nur ein Erziehungsberechtigter in einer dieser Bereiche, muss der zweite Erziehungsberechtigte in besonderen Härtefällen eine Verdienstausfallbescheinigung vorweisen, damit das Kind in der Notfallbetreuung aufgenommen werden kann. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten nachweisen, dass sie Mehrarbeit leisten müssen, um einen zusätzlichen Betreuungsumfang ihres Kindes zu erhalten. Nach dem ersten Tag der eingerichteten Notfallbetreuung stellt der Landkreis Gifhorn als Träger von elf Schulen fest, dass die Notfall Betreuung kaum wahrgenommen wird. Lediglich am Gymnasium Hankensbüttel nutzen wenige Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen das Angebot. Auch seitens der Kita-Träger gab es die Rückmeldung an den Landkreis Gifhorn, dass die eingerichteten Notfall-Gruppen nur in wenigen Fällen in Anspruch genommen werden.   

Auch die Bildungs- und Kultur gGmbH mit der Kreisvolkshochschule, der Kreismusikschule, der Kreiskunstschule und den Kreismuseen stellen voraussichtlich bis zum 18. April 2020 den Unterricht, Kurse und Veranstaltungen ein.

Darüber hinaus ist der Stab für außergewöhnliche Ereignisse in enger Abstimmung mit den Krankenhäusern im Landkreis Gifhorn. Hier geht es darum, die Ausstattung in personeller und materieller Hinsicht zu sichern und auf eine möglicherweise steigende Zahl an Personen, die an dem Coronavirus erkranken, vorbereitet zu sein.

Außerdem ist der Stab bereits in Gesprächen mit dem Kreisverbindungskommando der Bundeswehr. Während der Sitzungen wurde besprochen, inwiefern die Bundeswehr den Landkreis hinsichtlich Labortätigkeiten, Schutzmaterial und Personal unterstützen kann. Somit ist der Landkreis gut aufgestellt und kann bei einer steigenden Zahl infizierter Personen auf breiten Rückhalt aus anderen Organisationen bauen.

Grundsätzlich gilt weiterhin für diejenigen, die aus Risikogebieten zurückkommen, oder Kontakt zu anderen Personen hatten, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, dass sie sich nach telefonischer Abstimmung mit dem Gifhorner Gesundheitsamt direkt in häusliche Quarantäne begeben sollten. Die Kreisverwaltung weist nochmal darauf hin, dass Abstriche erst dann erfolgen, wenn die unter Quarantäne stehenden Verdachtspersonen erste Symptome wie Unwohlsein, Gliederschmerzen, Husten, Schnupfen oder Fieber zeigen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn ermittelt und veranlasst immer direkt mit Entnahme des Abstriches alle weiteren Schritte. Dazu gehört insbesondere, die Kontakte der infizierten Personen im Zeitraum von zwei Tagen vor dem Auftreten der Symptome zu ermitteln, um mögliche Ansteckungsketten zu unterbrechen. Das Gesundheitsamt ermittelt und kontaktiert betroffene Personen.

Für alle Fragen zum Thema Coronavirus ist das Bürgertelefon des Landkreises Gifhorn nach wie vor täglich von 8 bis 16 Uhr kostenlos über folgende Nummer erreichbar: 
0800 82 82 444.

Auch intern ergreift die Kreisverwaltung Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese beziehen sich auf Reiserückkehrer und geplante Reisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne der Eigensicherung. 

Als aktuellste Maßnahme, die ab Dienstag, 17. März 2020, gilt, können Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Straßenverkehrsamt und Ausländerbehörde bis aus Weiteres Termine nur noch nach vorheriger telefonischer Anmeldung erhalten. Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser Abteilung können Bürgerinnen und Bürger per E-Mail und Telefon aufnehmen. Dazu informiert der Landkreis in einer separaten Mitteilung.

Landrat Dr. Andreas Ebel fasst zusammen: „Bei all unseren Maßnahmen hoffen wir auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger. Wir haben die aktuelle Situation im Landkreis Gifhorn unter Kontrolle und setzen alles daran, einen schnellen Anstieg der Infektionen zu vermeiden“, betont Landrat Dr. Andreas Ebel.