Achtung Waldbrandgefahr: Kreisverwaltung appelliert die Regeln der Waldbrandwarnstufen zu beachten!

veröffentlicht: am 20.07.2022     Presseinformation

Tagelange Trockenheit und Temperaturen von über 30 Grad machen unseren Wiesen, Feldern und auch Wäldern zu schaffen. Mit der Trockenheit einher geht erhöhte Waldbrandgefahr. Der Landkreis Gifhorn verzeichnete heute den ersten größeren Waldbrand bei Triangel. Hier brannten ca. 15.000 Quadratmeter. Die Bekämpfung erfolgte durch die Kameraden der Feuerwehren Westerbeck, Triangel, Neudorf-Platendorf und Grußendorf.

Aktuell herrscht die Waldbrandwarnstufe 5 – also die höchste Waldbrandgefahrenstufe.


Wie verhalte ich mich richtig?

  • Bundesweit ist vom April bis November ein generelles Rauchverbot in Wäldern vorgeschrieben.
  • Zigarettenkippen sollten nicht achtlos weggeworfen werden, das gilt für die Umgebung von Wäldern als auch Feldern und Wiesen. Die Resthitze kann bei der aktuellen Trockenheit schnell zu einem Brand führen.
  • Im Wald und der nahen Umgebung darf kein offenes Feuer entzündet werden
  • Fahrzeuge sollten nicht auf trockenem Waldboden, Wiesen und Feldern abgestellt werden
  • Bei Waldbrandwarnstufe 4 und 5 gilt zusätzlich: Vermeiden Sie Aufenthalte im Wald, nutzen Sie wenn dann nur offizielle Wege und Straßen. Forstbehörde oder Waldeigner dürfen den Zugang zu den Wäldern sperren.


Wald- und Flurbrände sofort melden
Bei einem Wald- oder Flurbrand muss schnellstmöglich die Feuerwehr (Notrufnummer 112) alarmiert werden.
Hilfreich sind dabei folgende Informationen:

  • Wo brennt es – genauer Brandort
  • Wie brennt es – Ausmaß abschätzen, brennt es am Boden oder in Baumwipfeln
  • Sind möglicherweise Menschen im Gefahr
  • Von wo aus sehen Sie den Brand / eigener Standort

Kleine Feuer, die sich gerade erst ausbreiten, können durch zivile Löschversuche (z.B. Austreten) eingedämmt werden. Die eigene Sicherheit geht dabei immer vor, bitte bringen Sie sich nicht in Gefahr! Vor eigenen Löschversuchen bitte unbedingt die Feuerwehr alarmieren.