Achtung Waldbrandgefahr: Kreisverwaltung appelliert: "Bitte beachten Sie die Regeln der Waldbrandwarnstufen!"

veröffentlicht: am 09.06.2023     Presseinformation

Tagelange Trockenheit macht unseren Wäldern, Wiesen und Feldern zu schaffen. Da auch in den kommenden Tagen keine Entspannung in Sicht ist, appelliert die Kreisverwaltung des Landkreises Gifhorn, sich an die Regeln zur Vermeidung von Waldbränden zu halten. Denn: Rund 95 % aller Waldbrände lassen sich auf menschliches Fehlverhalten zurückführen.

Wie verhalte ich mich richtig?

 

  • Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe
  • Bundesweit ist vom April bis November ein generelles Rauchverbot in Wäldern vorgeschrieben
  • Brennende oder glimmende Gegenstände wie z. B. Zigarettenkippen dürfen auch nahe Feldern oder Wiesen nicht weggeworfen werden
  • Autos, Motorräder etc. nicht über trockenem, entzündlichem Gras oder Untergrund abstellen
  • Einfahrten von Waldwegen nicht zuparken, sie dienen als Rettungswege
  • Bei Waldbrandwarnstufe 4 und 5 gilt zusätzlich: Vermeiden Sie Aufenthalte im Wald, nutzen Sie wenn dann nur offizielle Wege und Straßen. Forstbehörde oder Waldeigner dürfen den Zugang zu den Wäldern sperren.

Wald- und Flurbrände sofort melden
Bei einem Wald- oder Flurbrand muss schnellstmöglich die Feuerwehr (Notrufnummer 112) alarmiert werden.


Hilfreich sind dabei folgende Informationen:

  • Wo brennt es – genauer Brandort
  • Wie brennt es – Ausmaß abschätzen, brennt es am Boden oder in Baumwipfeln
  • Sind möglicherweise Menschen im Gefahr
  • Von wo aus sehen Sie den Brand / eigener Standort
  • Kleine Feuer, die sich gerade erst ausbreiten, können durch zivile Löschversuche (z.B. Austreten) eingedämmt werden. Die eigene Sicherheit geht dabei immer vor, bitte bringen Sie sich nicht in Gefahr! Vor eigenen Löschversuchen bitte unbedingt die Feuerwehr alarmieren.