112 oder 116117? Welche Telefonnummer wähle ich wann?

veröffentlicht: am 18.04.2023     Presseinformation

„Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst. Wo genau ist der Notfallort?“


So lautet die Einstiegsfrage in der integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst des Landkreises Gifhorn. Im Laufe des Gespräches müssen viele weitere Fragen gestellt werden, damit schnellstmöglich die richtige Hilfe zum Einsatzort geschickt werden kann und so im schlimmsten Fall lebensbedrohlich Verletzte gerettet werden können.

Ca. 250 Anrufe gehen in der Leitstelle des Landkreises Gifhorn täglich ein. Davon ca. 100 über den Notruf 112. Die Leitstelle ist mit zwei Disponenten rund um die Uhr besetzt. 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.


Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten alle Einrichtungen des Gesundheitswesens am Limit – umso wichtiger ist es, dass die Hilfe da geleistet werden kann, wo sie benötigt wird.
Rettungswagen, die aufgrund von Bagatellverletzungen oder leichten Krankheitssymptomen gerufen werden, fallen für die Notfallrettung aus!
Der Landkreis Gifhorn appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, den Notruf nur zu wählen, wenn dies erforderlich ist.


Im Überblick: Wann wähle ich die 112?

  • Z.B. bei…

  •  Anzeichen für einen Herzinfarkt (starker Brustschmerz, Atemnot, kalter Schweiß)

  •  Anzeichen für einen Schlaganfall (Seh- und Sprachstörungen, Lähmungserschei-nungen)

  •  Atemnot (allergische Reaktionen, Asthmaanfälle)

  •  Unfällen mit verletzten Personen

  •  Unfällen mit schweren Blutungen (Amputationen, Sägeunfällen, Stürzen)

  •  Ohnmacht / Bewusstlosigkeit

  •  starken akuten Schmerzen

  •  OP-Nachblutungen

  •  Vergiftungen

  •  Verbrennungen

  •  Bränden und Explosionen

Wann wähle ich die 116117 oder suche meinen Hausarzt auf?


Bei…

  •  leichteren Krankheitsbildern, die nicht sofort den Rettungsdienst erfordern (z. B. Erkältungssymptome ohne hohes Fieber, Rückenschmerzen seit mehreren Tagen, Ohrenschmerzen)
  •  Erkrankungen und Verletzungen, die Sie mit Ihrer Hausapotheke nicht versorgen können
  • Wann wähle ich die 19222?

  •  Wenn ich eine Verordnung vom Arzt habe, bei der unter 3. Art und Ausstattung der Beförderung KTW, RTW oder NAW/NEF angekreuzt wurde
  •  bei Dauerverordnungen zu ambulanten Behandlungen oder zur Dialyse
  • Was ist mit Schul- und Arbeitsunfällen?

  •  für Schul- und Arbeitsunfälle gelten die gleichen Kriterien wie bei allen anderen Notfällen.
  •  bei leichten Erkrankungen und Bagatellverletzungen ist der Transport (z. B. Taxi, Mietwagen, Eltern) vom Unfallbetrieb bzw. Schulträger selbst zu organisieren. Informationen zur Fahrtkostenübernahme erhalten Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger.