Verfahrenslotse

Seit dem 01.12.2023 gibt es im Landkreis Gifhorn die Verfahrenslotsin. Sie berät, unterstützt und begleitet junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien, wenn es um Hilfe für junge Menschen mit Behinderungen geht.


Brauchen junge Menschen mit Behinderung Unterstützung im Alltag, dann stellt das Familien vor viele Fragen und Herausforderungen. Das beginnt damit, dass sie wissen müssen an wen sie sich wenden können und welche Hilfen ihnen zustehen. Braucht der junge Mensch z.B. eine Schulbegleitung so kann sowohl das Jugendamt als auch das Sozialamt zuständig sein.  Auch sind die Verfahren und gesetzlichen Grundlagen unterschiedlich, obwohl es sich um die gleiche Hilfeform handelt. Damit junge Menschen mit Behinderung und ihre Familie hier den Überblick behalten und zu der richtigen Hilfe kommen, gibt es die Verfahrenslotsin.



Was macht die Verfahrenslotsin?


Beraten


Die Verfahrenslotsin berät Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien. Sie informiert über Rechte, mögliche Leistungen und erklärt z.B.  was ein Bescheid ist. Die Verfahrenslotsin kann auch darüber Auskunft geben, wo und wie ein Antrag gestellt werden kann.


Wird eine Hilfe abgelehnt, dann erklärt die Verfahrenslotsin was ein Widerspruch ist und welche Schritte man gehen kann.


Es kann sich jeder beraten lassen, egal ob eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung besteht.



Unterstützen


Es ist nicht immer leicht die richtige Ansprechperson zu finden oder zu wissen welches Amt zuständig ist. Die Verfahrenslotsin unterstützt junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien, wenn sie nicht wissen an wen sie sich wenden sollen.


Auf Wunsch der betroffenen Menschen kann die Verfahrenslotsin bei Gesprächen mit Ämtern teilnehmen. Solche Gespräche sind nicht immer leicht und manchmal fällt es schwer eigene Wünsche und Interessen zu benennen. Gemeinsam mit der Verfahrenslotsin können solche Gespräche vorbereitet werden. Nimmt die Verfahrenslotsin am Gespräch teil, unterstützt sie junge Menschen und ihre Familie, damit ihre Interessen und Wünsche gehört werden.


Die Verfahrenslotsin ist eine Mitarbeiterin des Fachbereich Jugend, aber entscheidet nicht über den Antrag. Sie ist eine Vertrauensperson für die jungen Menschen mit Behinderung und ihren Familien.



Begleiten


Ab wann junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien von der Verfahrenslotsin begleitet werden wollen, entscheiden sie selbst. Die Verfahrenslotsin kann schon vor dem Antrag begleiten und unterstützen. Aber auch wenn ein Antrag schon gestellt wurde kann man sich an die Verfahrenslotsin wenden. Das ist zu jeder Zeit möglich.


Wie lange die Begleitung dauert und wobei die Verfahrenslotsin helfen soll, entscheidet der junge Mensch und seine Familie.



Wer kann sich beraten lassen?


  • Alle jungen Menschen mit (drohender) körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bis zum 27. Lebensjahr
  • Eltern; Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • Pflegeeltern
  • Gesetzliche Vertreter



Wie vereinbare ich einen Termin?


Am besten melden Sie sich telefonisch oder per Mail direkt an die Verfahrenslotsin. Dann stimmen wir das weitere Vorgehen zusammen ab.


Die Beratung kann telefonisch oder persönlich durchgeführt werden. Auf Wunsch kann die Beratung auch im Haushalt der Familie stattfinden.


Jeden Dienstag von 8.30-12:30 Uhr gibt es die Möglichkeit einer Videosprechstunde. Dazu ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.



Hier finden Sie unseren Flyer.


Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung über die inklusive Jugendhilfe im Landkreis Gifhorn.