Anlieferungsmodalitäten -AWZ/ZEW-

Asbesthaltige Abfälle


  • Die Annahme von Asbest ist auf die Zeit Montag bis Freitag beschränkt! Am Samstag findet keine Annahme statt!
  • Für die Anlieferung von asbesthaltigen Materialien größer 50 kg ist die Beantragungung einer "Erklärung zur Abfallherkunft - Asbest" erforderlich. 
  • Weitere Informationen gibt unter Tel.: 05371 / 82-798 
  • Die dafür erforderlichen Formulare finden Sie hier. Die ordnungsgemäße Verpackung der Materialien ist in jedem Fall durch den Anlieferer sicherzustellen!
  • Weitere Hinweise zum Umgang mit Asbest finden Sie hier: Asbestflyer
  • Bitte nehmen Sie die Hinweise zum Umgang mit Asbest sehr ernst! Asbest ist stark krebserregend!


Künstliche Mineralfasern (KMF)


  • Die Annahme von KMF ist auf die Zeit Montag bis Freitag beschränkt! Am Samstag findet keine Annahme statt!
  • Für die Anlieferung von Mineralfaserabfälle größer 0,5 m³ ist die Beantragungung einer "Erklärung zur Abfallherkunft - "KMF" erforderlich
  • Weitere Informationen gibt unter Tel.: 05371 / 82-798 
  • Die dafür erforderlichen Formulare finden Sie hier. Die ordnungsgemäße Verpackung der Materialien ist in jedem Fall durch den Anlieferer sicherzustellen!
  • Beim umgang mit KMF sollte man sich an den Hinweisen zum Umgang mit Asbest orientieren: Asbestflyer
  • Auch KMF ist krebserregend! Auch hier sollten die Hinweise zum Umgang sehr ernst genommen werden!


Schadstoffannahme


  • Die Annahme von Schadstoffen ist auf die Zeit Montag bis Freitag beschränkt! Am Samstag findet keine Annahme statt!
  • Die Annahme von explosiven, infektiösen und radioaktiven Stoffen ist untersagt!
  • Weitere Infos finden Sie hier: Flyer Schadstoffannahme


Allgemeine Hinweise


  • Grundsätzlich ist es ratsam eine konsequente Trennung der Abfälle schon vor der Anlieferung vorzunehmen, so dass eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Gebührentatbestand möglich ist.
  • Jede Anlieferung ist grundsätzlich auf der Eingangswaage anzumelden!
  • Nach Prüfung der jeweiligen Abfallart sowie der Anlieferungsmenge erfolgt eine Zuweisung zur entsprechenden Entsorgungsstelle. Wird die Anlieferungsmenge außerhalb der Pauschalen wahrscheinlich überschritten, erfolgt grundsätzlich eine Rückverwiegung auf der Ausgangswaage mit Erhebung der anteiligen Gebühr pro Tonne.