Folgende Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung müssen erfüllt sein:
Besonderheit: Für verschiedene Personengruppen bestehen Sonderregelungen
Es werden Gebühren erhoben.
Für die Antragsabgabe sind - individuell unterschiedliche - Unterlagen einzureichen.
Es wird daher empfohlen unbedingt von dem Angebot einer umfassenden Beratung Gebrauch zu machen. Bei dieser Beratung wird Ihnen das Antragsformular ausgehändigt.
Allgemeines Postfach der Einbürgerungsstelle: einbuergerung@gifhorn.de
Staatsangehörigkeitsgesetz
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit