Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung müssen erfüllt sein:


  • Mindestens 8 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Keine Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit


Besonderheit: Für verschiedene Personengruppen bestehen Sonderregelungen

Gebühren

Es werden Gebühren erhoben.

Unterlagen

Für die Antragsabgabe sind - individuell unterschiedliche - Unterlagen einzureichen.


Es wird daher empfohlen unbedingt von dem Angebot einer umfassenden Beratung Gebrauch zu machen. Bei dieser Beratung wird Ihnen das Antragsformular ausgehändigt.


Allgemeines Postfach der Einbürgerungsstelle: einbuergerung@gifhorn.de

Rechtsgrundlage

Staatsangehörigkeitsgesetz


Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet


Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit