Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung

Leistungsbeschreibung


Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Von einer geeigneten Tagespflegeperson werden Kinder in ihrem oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.


Tagespflege ist ein flexibles Betreuungsangebot, das auf den individuellen Bedarf des Kindes und seiner Familie zugeschnitten werden kann. Kindertagespflege ist für Kinder unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter eine Alternative zur Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und bietet für die 3 - 6 jährigen ein ergänzendes Förderangebot zur Tageseinrichtung an.


Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.


§ 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)


Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


§ 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)


§ 22 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)


§ 23 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)


§ 24 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)


§ 15 Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG)


Was sollte ich noch wissen?


Weitere Informationen rund um das Thema Kindertagespflege:


Informationen zur Kindertagespflege auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums


Niedersächsisches Kindertagespflegebüro - ein Projekt des Niedersächsischen Kultusministeriums


Informationen zur Kindertagespflege auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendämter


Aktionsprogramm Kindertagespflege


Bemerkungen


Text überprüft durch das Niedersächsische Kultusministerium


Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung


Die Dienstleistung Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.



Ansprechperson:


DRK Kreisverband Gifhorn e.V.
Kindertagespflegebüro
Am Wasserturm 5
38518 Gifhorn
Telefon: 05371 804-430
Fax: 05371 804-499
E-Mail: kindertagespflege(at)drk-gifhorn.de