Asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfaser

Asbesthaltige Abfälle und Mineralfaserabfälle sind als gefährliche Abfälle eingestuft und erfordern beim Rückbau und anschließender Entsorgung besondere Maßnahmen. Grundsätzlich sind diese Abfälle ordnungsgemäß zu beseitigen und dürfen nicht weiter verwendet werden. Weitergehende Informationen sowie die entsprechenden Erklärungen zur Anlieferung von Baustoffen auf Asbestbasis(EAK-Code 170605*) oder von Mineralfaserabfällen (EAK-Code 170603*) auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf oder dem Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel sind in jedem Fall von allen Privatanlieferen zu beachten. 


Die ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Erklärungen können, alternativ zum Postweg, auch eingescannt als E-Mail- Anlage zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Sachbearbeiterin gesendet werden. Nach Bestätigung der Annahmeerklärung und anschließender Rücksendung an den Antragsteller kann dieser die weitere Anlieferung gemäß der vorgegebenen Verpackungsvorgaben in Wesendorf planen. 


Wichtiger Hinweis: Für gewerbliche Abfallerzeuger, die mit diesen gefährlichen Abfällen umgehen und diese entsorgen wollen, gelten weitergehende Vorschriften (zum Beispiel Nachweis gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) für den Umgang mit Asbest sowie das elektronische Nachweisverfahren für die Entsorgung von Sonderabfällen).